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Aufenthaltbestimmungsrecht für Kind?

Hey, vor ca 5 Wochen ist meine ex ( nicht verheiratet) von mir und meinem Kind (2jahre) abgehauen so Zusagen hat sie uns im Stich gelassen davor hatten wir Streit und ihr Grund war sie ist abgehauen weil sie sich bedroht fühlte ich war währenddessen mit dem kleinen auf eine Feier wo Sie nicht mit wollte wir zuhause lebten in einem Haus mit meinen Eltern Oma und Opa von mein Kind als ich wieder nachhause bin war sie weg und nach 2 Stunden ist sie mit der Polizei gekommen und wollte das Kind haben da wir beide die gleichen Rechte haben und die Polizei gesehen hat das es dem Kind gut geht ebenfalls hat der Polizist mit dem Jugendamt telefoniert und auch noch mal bestätigt das bei mir und dem Kind alles in Ordnung ist und somit das Kind bei mir dem Vater bleibt danach hat meine ex Antrag auf Kindeswohlgefährdung gestellt danach ist das Jugendamt zu mir und haben ebenfalls bestätigt das keine kindeswohlgefährdung vorliegt danach ist eine verfahrensbeistand zu mir und hat auch gesehen das es dem kleinen gut geht in diesen 5 Wochen hat die ex sich höchstens 3 mal bei mir gemeldet um den klein zu sehen per FaceTime so jetzt war ich beim Gericht und das Gericht hat entschieden das die hauptbezugsperson die Mutter ist und ich nur ein Umgang mit ihm habe meine ex sagt sie lebt bei einer Freundin in Stuttgart und dan soll er jetzt hin das entspricht doch nicht dem kindeswohl ich mein das Kind hat bei mir alles gehabt ein sicheres Zuhause und alle haben es gesehen wir haben jetzt immernoch beide unsere gleichen Rechte wie aufenthalt und Sorgerecht jetzt hab ich ein Gutachter ins Spiel geholt deswegen ist es eine vorläufige Entscheidung heute hab ich mein Kind leider der Mutter geben müssen wo jetzt irgendwo ist wo ich nicht weis keine Adresse garnix und auf die Frage an dem verfahrenbeisstand der eben dabei war ob es jetzt überprüft wird wie der kleine sich bei ihr verhält hat sie gemeint nein das mach ich erst wenn sie ne eigene Wohnung hat, Bitte was ? Ich hab mein Kind abgeben und weis nicht mal wo es hingeht ein Schlafplatz Spielsachen hat was kann ich tun mein Kind wieder zurück zu holen sein Zuhause ist bei habe kein Problem das er seine Mutter sehen darf das Kind brauch beide Eltern teile aber seine Wurzeln sind einfach hier bei mir wo er schon seit Geburt ist ich bin auch in elternteilzeit und habe seine Großeltern als Unterstützung ich habe ein Anwalt könnte ich zum klagen gegen sie weil sie kein festen Wohnsitz hat oder das Jugendamt Bescheid sagen das die gucken sollen wie der kleine sich bei ihr verhält

danke für eurer Zeit

Buchhaltung von PayPal-Zahlungen?

TL;DR: Ich verkaufe digitale Produkte über Gumroad und bekomme PayPal-Zahlungen, die auf meinem PayPal-Konto eingehen. Wie belege ich diese Zahlungen korrekt in Lexoffice, wenn ich für jeden Verkauf drei Transaktionen habe (Einnahme, PayPal-Gebühren, Partnergebühren)? Kann ich einen monatlichen PayPal-Kontoauszug als Beleg nutzen?

Hallo zusammen,

ich benötige Unterstützung bei der Buchhaltung meiner Einnahmen als Kleinunternehmer. Ich verkaufe digitale Produkte online über Gumroad, und normalerweise werden meine Einnahmen gesammelt und wöchentlich auf mein Geschäftskonto überwiesen. Wenn Kunden jedoch über PayPal zahlen, wird der Betrag direkt auf mein PayPal-Konto überwiesen.

Ich nutze Lexoffice für meine Buchhaltung und habe sowohl mein normales Geschäftskonto als auch mein PayPal-Geschäftskonto dort verknüpft. Unter meinem PayPal-Konto bei „Alle Umsätze“ sehe ich für jede Zahlung drei Transaktionen: einmal den Bruttogewinn, dann werden die PayPal-Gebühren abgezogen und schließlich die Partnergebühren (also die Gebühren, die Gumroad nimmt).

Beispiel:

  • Einnahme: +25,48 €
  • Partnergebühren: -6,95 €
  • PayPal-Gebühren: -1,66 €

Da ich pro Monat zwischen 10 und 50 Kunden habe, die über PayPal bezahlen, erscheinen in Lexoffice drei Transaktionen für jede Zahlung, was zu einer Vielzahl von Buchungsposten führt, die ich belegen muss.

Fragen:

  1. Belegführung:
  • Muss ich wirklich jede Transaktion einzeln belegen, oder gibt es eine effizientere Methode, dies zu handhaben?
  1. Kontoauszüge als Beleg:
  • Ich habe herausgefunden, dass ich monatlich einen PayPal-Kontoauszug exportieren kann, der alle Transaktionen des Monats enthält, einschließlich Namen, E-Mail-Adressen (falls vorhanden) und gezahlter Gebühren. Kann ich diesen Kontoauszug als Beleg für alle Transaktionen des Monats nutzen? Beim Hochladen eines Belegs in Lexoffice muss ich angeben, ob es sich um eine Einnahme oder Ausgabe handelt. Der Kontoauszug enthält jedoch sowohl Einnahmen als auch Ausgaben. Wie gehe ich mit der Angabe des Gesamtbetrags um? Im Kontoauszug sehe ich das Guthaben zu Beginn und am Ende des Monats. Kann ich die Differenz zwischen diesen beiden Beträgen als Basis für die Buchung verwenden?

Ich freue mich über eure Unterstützung und Ratschläge zu diesen Fragen.

Vielen Dank im Voraus!

 

Buchhaltung, Konto, paypal, Unternehmen

Unternehmer-Kilometer mit dem Deutschlandticket in Steuererklärung absetzen?

Hallo liebe Finanzfreunde,

als Einzelunternehmer (neben sozialversicherungspflichtigem Angestelltenverhältnis) nutze ich auch das Deutschlandticket um zu Auftragsorten/Kunden zu gelangen, nun habe ich allerdings feststellen müssen das in Elster im EÜR - Fahrtkostenformular und auch in WISO Steuersparbuch die Kilometerabschreibung nur für Strecken zu Kunden/Aufträgen mit dem Auto möglich ist. Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann man in dem Formular nur mit tatsächlichen Kosten (also Ticketpreisen) angeben.

Das verwundert mich sehr, da in dem Fahrtkosten-Formular für Arbeitnehmer alle Fahrten zum Arbeitsort voll mit 30 Cent (ab dem 22. KM pro Fahrt sogar mehr) den Kilometer berechnet werden, völlig unabhängig davon ob ein Auto, ein Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder die Füße genutzt wurden. Egal wie man sich also als Arbeitnehmer zum Arbeitsort bewegt hat und wie hoch die Ausgaben waren alle bekommen gleich viel von der Steuer zurück. Ich kann mir schwer vorstellen, dass unser Verkehrswende predigender Fiskus diese Art der Berechnung/Erstattung nur Arbeitnehmern gewehrt und Einzelunternehmer nur nach tatsächlichen Ticketkosten Steuererstattungen bekommen. Hoffe auf eure Hilfe, Suchmaschine und KI habe ich schon bemüht, vielleicht kennt hier ja jemand das entsprechende Formular oder den Kniff zum Kilometergeld mit Öffis für Einzelunternehmer :)

Einkommensteuererklärung, Steuererklärung, Steuern, Fahrtkosten, Fahrtkostenerstattung