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Anzeige wegen erbdiebstahl oder?

Guten Tag, mein Vater ist vor zwei Jahren gestorben und bis heute ist noch kein Erbschein ausgestellt worden, da meine Schwester ein von ihr verfasstes Testament vorgelegt hat, das sie zur alleinerbin ausweisen sollte. Dagegen bin ich erfolgreich angegangen und in zweiter Instanz wurde das Urteil des Amtsgerichts nun vom Landgericht bestätigt, das dieser Erbschein keine Wirksamkeit hat, da er sich auf kein gültiges Testament stützt. Jetzt wird demnächst also der korrekte Erbschein erstellt, der sie und mich zu je 50% der gesamterbmasse begünstigt. Nun zu meiner Frage: meine Schwester wohnt seit dem Tod unseres Vaters alleine in dem Haus und lässt auch nach wie vor alle laufenden Kosten vom Konto unseres Vaters abbuchen, obwohl sie seit dem alleinige Nutznießerin der Kosten ist . So geht es zb um stromkosten, wohngebäudeversicherung, Kosten für ihre Krankenversicherung ( mein Vater zahlte diese aus eigener Tasche, da meine Schwester weder arbeitete noch beim Amt gemeldet war ) Schornsteinfeger, Internet, Steuern für das Auto, das sie seit dem alleine weiter nutzt und und und. Bis zum heutigen Zeitpunkt ca 22.000 €. Meine berechtigte Sorge ist, dass sie diese Kosten, die natürlich von der erbmasse abgegangen sind, nicht zurück zahlen wird. Was sind also meine nächsten Schritte, um an das von ihr in meinen Augen gestohlene Geld zurückzukommen ?

Lg und danke für eure Hilfe

erbrecht, Zivilrecht

Widerspruch Lärmbelästigung?

Hallo Zusammen,

wir brauchen euren Rat /Hilfe.

Wir (Eltern, Sohn 10 Jahre, Hund) wohnen seit über 11 Jahren in einer Mietwohnung. Alle anderen Mieter sind alleine oder max. zu zweit in der Wohnung. Unser Sohn war von Anfang in seinem Verhalten auffällig. Er hat eine Diagnose und eine Pflegestufe. Vor 2 Jahren war es echt heftig und es gab laut Geschrei über Stunden und er hat die Wut an uns gerichtet. Mittlerweile geht er auch zur Therapie. Wir versuchen immer das er ruhig ist. Aber er wird schnell wütend und reagiert auch mal laut. Aber er soll ja seine Wut auch rauslassen, woher hat er alles runter geschluckt und ist dann um so heftiger raus gekommen.Unsere Wohnungen sind hellhörig und auch wir hören von Nachbarhaus aus Poltern, Geschrei + Rennen von Kindern und bellen (nicht unser Hund).

Jetzt hat unsere Nachbarin (unter uns) sich bei der Wohnungsgesellschaft beschwert. Wir haben eine Beschwerde wegen Ruhestörung erhalten. Bei uns wäre Geschrei, Rennen, Poltern usw.

Wir haben damals der Nachbarin gesagt, dass er anders ist und sie gerne klingeln kann,wenn was ist. Das hat sie selten gemacht. Sie stand vor 1 Woche an der Tür: hat uns gesagt wir können uns schon mal ein Anwalt nehmen, sie hat ein Lärmprotokoll und Zeugen.

Wir sind uns unsicher wie wir vorgehen.

1. Widerspruch und Nachweis für unsere Vergehen anfordern

2. Gespräch mit der Wohnungsgesellschaft suchen und Krankengeschichte offen legen ?

Danke!

Mietrecht, Mietwohnung, Lärmbelästigung