Wohngeld - Rückerstattungen melden?

3 Antworten

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Wenn ich etwas online kaufe und dann zurücksende und somit das ausgegebene Geld wieder aufs Konto bekomme. Muss ich das der Wohngeldstelle melden? :)

Natürlich nicht, Du hast ja nur Deinen Kraufpreis erstattet bekommen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Wohngeld wird nach Einkommen bzw. laufenden monatlichen Geldeingängen gewährt. Was Du hier gerade schilderst, ist sowas von egal/latte!

Melden nicht, aber eventuell erklären wenn man wieder einmal aufgefordert wird Kontoauszüge vorzulegen.