Wohngeld und kurzfristige Beschäftigung?

2 Antworten

An sich ist eine der Voraussetzungen für Wohngeld, dass man selbst ein Einkommen hat, welches die Lebenshaltungskosten abdeckt - von daher stimmt

"wie ich gehört habe, dass ich gar nicht arbeiten darf wenn ich wohngeld bekomme"

absolut nicht.

Sicherlich ist es das erste Ziel , dass Du einen Job findest.
Das Wohngeld wird dann neu berechnet