Wohngeld bei Übergangsgeld von DRV?

1 Antwort

Von der DRV gibt es Übergangsgeld.

Soweit Du während dieses Zeitraumes keine ergänzenden Leistungen nach SGB II erhältst, kannst Du dann bei Bedarf Wohngeld beantragen. Das aber auch nur dann, wenn Du mit dem Übergangsgeld mindestens 80 % Deines Bedarfs nach Vorgaben von Hartz IV selbst decken kannst - also 80% vom Eckregelsatz ( 449 Euro ) und 80% Deiner Kosten der Unterkunft.