Von Vollzeitjob auf Teilzeit gehen und Wohngeld beantragen?

2 Antworten

Kleinere Schwankungen interessieren die Wohngeldstelle nicht, aber bei einer Änderung des Einkommens um mehr als 15% auf den gesamten Bewilligungszeitraum findet eine Nachberechnung statt.

Im Formular Verdienstbescheinigung befindet sich ausserdem der Punkt 8, wo der AG die zukünftige Änderung eintragen muss.

Bei unserer Wohngeldstelle kann man gut anrufen, das würde ich in dem Fall tun.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiwl6b0hsL_AhVIM-wKHZJ5DMQQFnoECA0QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.wohngeld.org%2Fservice%2Fniedersachsen%2Fwohngeld_verdienstbescheinigung.pdf&usg=AOvVaw17B0Ma5DyQvxwNA4d8R0to

Das absichtliche Reduzieren der Arbeitszeit und demnach des Einkommens, um Wohngeld zu beziehen, ist sozialwidrig. Bevor du das machst, solltest du triftige Gründe finden, warum es dir nicht mehr zugemutet werden kann, Vollzeit zu arbeiten. Wenn das Kind bisher Vollzeit betreut wurde, kann es das im Schulalter ja auch sein (Ganztagsschule).

Maria422 
Fragesteller
 14.06.2023, 06:31

Danke für die Antwort,

Ja verstehe ich, dachte aber das ich alleinerziehend bin wäre ein Grund, nach der Arbeit ist es schwierig alles unter einem Hut zu kriegen, Haushalt, Hausaufgaben, etc.
will kein burnout kriegen 😄

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Maria422 
Fragesteller
 14.06.2023, 15:03
@Sunshine24de

Danke für deine Antwort,

hab dort angerufen, und zum Glück hat es Bedeutung.

Demnach muss derjenige Elternteil, der ein Kind oder mehrere Kinder unter 10 Jahren betreut, keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Wenn das jüngste Kind das 10. Lebensjahr erreicht, ist eine Teilzeitarbeit von 50 Prozent zumutbar.

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Sunshine24de  14.06.2023, 20:27
@Maria422

Da du aber vorher Vollzeit gearbeitet hast und dein Kind betreuen konntest, würde ich der telefonischen Aussage nicht allzuviel Bedeutung zumessen. Warum wohl sonst wollen die deine Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate? Womit willst du begründen, dass du in den ersten Lebensjahren deines Kindes dieses Problem nicht hattest? Sei dir mal nicht zu sicher, dass du so einfach freiwillig auf dein Gehalt verzichten kannst, um Wohngeld zu beziehen. Wohngeld ist eine Sozialleistung. Hättest du von Anfang an nicht gearbeitet, würde die Sache anders aussehen. Ich wäre da vorsichtig! Meine Erfahrungen mit den Ämter ist, dass die viel sagen und nichts halten.

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