Wohngeld/Mietzuschuss beantragen im Insolvenzverfahren möglich?

1 Antwort

Das sind ja zwei Themen.

1. Werden die Bruttoeinkünfte voll berücksichtigt, oder nur der verfügbare Betrag im Rahmen der Pfändungsgrenze? Ich glaube ersteres. Denn Schulden werden von anderen Ämtern nicht berücksichtigt.

2. Zählt Wohngeld zum pfändbaren Einkommen, oder kann man das noch zusätzlich zum unpfändbaren Einkommen behalten? Ich glaube nein.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiZ-ar4s6r1AhW_SvEDHW5nAQoQFnoECAYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.wohngeld.org%2Fwohngeldgesetz-wogg%2Fparagraph15.html&usg=AOvVaw2-frCCBB5ANQs-u2TmYtBP