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Wer kommt für die Kosten einer gesetzliche Betreuung auf?

Hallo zusammen, 

wer kennt sich aus oder hat eine Ahnung ?

► Für jegliche Infos, Fachkenntnisse, Erfahrungswerte, Ratschläge etc. wäre ich sehr dankbar.

Hintergrund / Ziel :

Meine (Paten-)Tante hat mehrere Erkrankungen und Behinderungen, sodass ich (erstmal) einige Aufgaben übernahm oder mit ihr einige Angelegenheiten auch zusammen regeln konnte.

Es kam die Idee auf, eine gesetzliche Betreuung beim Amtsgericht anzuregen / einzuleiten, um einen Teil der noch kommenden Aufgaben von Profis erledigen zu lassen, sodass sie sich vorwiegend nur noch auf ihr Genesung bzw. Gesundheit konzentrieren kann/braucht.

( = Dies ist ihr derzeitig größter Wunsch.)

Ziel ist es deshalb erstmal eine "vorübergehende" gesetzliche Betreuung. Nach Besserung der Erkrankungen und bestenfalls ihrer Behinderungen, kann dann geschaut werden, ob überhaupt bzw. inwieweit dann noch eine gesetzliche Betreuung notwendig ist.

Nun kamen Fragen auf:

► Wer kommt für die Kosten einer gesetzlichen Betreuung auf ?

(Info: Sie hat kein Vermögen und "krauchelt" mit ihren Zahlungseingänge an der Grenze zum Bürgergeld rum, sodass kein Bürgergeld beantragt werden kann, da ihre Geldeingänge ihre fixen Kosten deckeln und noch etwas zum Leben übrig bleit. Mehr aber auch nicht.)

 

B

► Müsste ihre Familie (Eltern - vermögend, Geschwister - Gutverdiener) von ihr (sie ist 57 J., verwitwet, ohne Kinder) für Kosten aufkommen oder ggf. beteiligt werden, die durch eine gesetzliche Betreuung entstehen (wie für den Antrag, die Bestellung an sich, aber auch die monatl. laufenden Kosten) ?

C

(Falls das Gericht nicht die Familie für die Kosten kontaktieren / heranziehen muss, ...)

► Würden ihre Familieangehörigen vom Gericht von einem Antrag für eine gesetzl. Betreuung oder dann von einer bestehenden gesetzlichen Betreuung an sich für ihre Tochter/Schwester in Kenntnis gesetzt / informiert werden ? Wäre dies "Usus" ?

D

► Wie lange dauert es (in etwa) bis per Gericht ein gesetzlicher Betreuer festgelegt / bestellt wurde ?

E

► Kann ein Eilantrag (oder so etwas in der Richtung) gestellt werden? Gibt es da so etwas überhaupt ? 

(Info: Sie benötigt dringend Hilfe, u. a. auf jeden Fall bei wichtigen Amts- und Behörden- oder evt. auch bei Krankenkassenangelegenheiten, die sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Lage nicht erledigen kann. Andere Hilfen wie Bewo für Begleitung zu ärztl. Termine etc. werden derzeit installiert, dies sind noch in Bearbeitung.)

F

► Hätte eine (laufende oder auch beendete) gesetzliche Betreuung (finanzielle) Auswirkungen auf ein Erbe, welches sie nach dem Tod ihrer Eltern erhalten würde ? Wenn ja, welche ?

Antrag, Betreuung, Einkommen, Erbe, kosten, Recht, Angehörige, Betreuer, Betreuungskosten

BAföG Antrag dauert ewig. Grund zur Beschwerde?

Hey liebe Community,

vorweg: Natürlich weiß ich, dass ein Bafög-Antrag etliche Wochen/Monate in Anspruch nehmen kann. In meinem Fall jedoch ist es jedoch die größte Frechheit..... Zudem möchte ich mich schon im Voraus für den langen Text entschuldigen.

Ich studiere seit September '21 in Trier und habe für mein Studium BAföG beantragt. Die Unterlagen konnte ich jedoch erst Ende November einreichen, da ich meinem Vater (Eltern sind getrennt lebend) mit dem Ausfüllen des Formulares wochenlang hinterlaufen musste. Bereits nach fünf Tagen bekam ich vom Amt eine Erinnerung, dass noch ein Vermögensnachweis (versehentlich vom falschen Datum gesendet) sowie eine Kopie meines Abschlusszeugnisses nachgereicht werden müsse. Drei Tage Später fuhr ich dann mit meiner Mutter persönlich (!!!) zur Hochschule und warf die fehlenden Unterlagen in den Briefkasten des Amtes.

Soweit so gut. Nun aber nimmt der Ärger seinen Lauf...

Danach habe ich bis Mitte Februar gewartet.... Doch nichts ist passiert. Eines Tages lag plötzlich ein Brief vom BAföG-Amt im Briefkasten und in dem stand, dass nach wie vor der Vermögensnachweis, sowie das Zeugnis fehlen würden. Stocksauer rief ich beim Amt an und diskutierte mit der Sacharbeiterin. Diese behauptete jedoch felsenfest, dass sie nichts bekommen habe. Da ich nicht belegen kann, dass ich die Unterlagen wirklich eingereicht habe, blieb mir nichts anderes übrig, als sie wieder einzureichen. Diesmal kamen sie dann auch an.

Nun folgt der nächte Hammer...

Da ich meine Fachrichtung gewechselt habe, verlangt das jetzige Amt die Akte des alten Amtes, um auszuschließen, dass ich zu unrecht BAföG kassiert habe. Angeblich hat meine Sachbearbeiterin dann auch direkt an das alte Amt ein Erinnerungsschreiben geschickt. Seitdem rief ich jeden Tag beim Amt an und jeden Tag musste ich mich vertrösten lassen. Sie habe ja niemanden erreicht; es habe sich nichts ergeben; sie könne dazu keine Auskunft geben, da sie im Home-Office sei; usw. Dann sagte sie mir mehrfach, dass sie sich auf jeden Fall bei mir melde, um mich auf dem neusten Stand zu halten, doch das geschah nie. Die selbe Aktion mit dem Leiter des Amtes: Ich schilderte ihm die Situation, er sagte er überprüfe das und melde sich bei mir im Laufe des Tages, aber nichts passierte. Das alte Amt bestätigte mir am Telefon, dass die Akte längst verschickt ist, doch die Sachbearbeiterin hat angeblich noch nichts bekommen.

Zwischenzeitlich hatte meine Sachbearbeiterin Urlaub (ist ja auch ihr gutes Recht) und jetzt ist sie auf einmal krank.

Mittlerweile ist ein weiterer Monat vergangen und mit Förderung am Ende des Monats ist wohl auch nicht mehr zu rechnen. Ich bin auf das Geld angewiesen. Meine Eltern können mich finanziell nicht unterstützen. Daher wollte ich fragen, ob es eine Anlaufstelle gibt, um Beschwerde über diesen Schneckenverein einzureichen? Und wenn ja, wo ist das möglich?

Ich bedanke mich für Eure Aufmerksamkeit und hoffe sehr auf eine Antwort :)

Studium, Antrag, BAföG, Finanzen, Beschwerde

Privatinsolvenz: Angabe in Kreditantrag, zur Miethöhe, macht mir sorgen.

Hallo,

ich werde Privatinsolvenz anmelden müßen. der Außergerichtliche Einigungsversuch ist durch. Mehr als die Hälfte der Gläubiger, mit auch mehr der Hälfte der Forderungen haben abgelehnt.

Anfang September habe ich den Termin zum Aufüllen des Insoantrages bei meiner Schuldnerberaterin. Bisweilen konnten mir schon viele Fragen/Sorgen/Ängste genommen werden. Aber eine Frage bleibt mir bis heute, für mich, unbeantwortet.


Vorneweg:

Mein Lebensgefährte und ich (!Keine! eingetragene Lebenspartnerschaft!) bewohnen seit 2009 eine gemeinsame Wohnung, wir teilen uns die Mietkosten und alles andere.

Grund für meine Frage:

Habe im Juli 2011 einen Kredit beantragt, zur Umschuldung. Da lief noch alles ganz klasse und das ich jetzt in die Insolvenz muss war da noch nicht abzusehen.

Bei dem Kreditantrag kam dan selbstverständlich auch die Frage nach der Höhe der Kosten für Wohnung. Der Bankberaterin sagte ich das ich mit meinem Lebensgefährten die Wohnung bewohne und wir uns die Kosten teilen, und wie hoch die gesammtsumme ist. Da bei einem früheren Kredit die Bank expliziet die volle Miethöhe haben wollte, da wir eben keine eingetragene Lebenspartnerschaft führen.

Sie sagte daraufhin das Sie in dem falle trotzdem nur den Betrag eingeben mus den ich regelmäßig davon bezahle.

Ich sagte Ihr nochmals das es keine eingetragene Lebenspartnerschaft sei, und das die andere Bank die volle Miethöhe benötigte.

Daraufhin sagte Sie das dies quatsch sei, manche machen das so andere machen das so, Sie benötige nur den regelmäßigen Mietanteil.

Meine Frage:

Die andere Bank wollte unbedingt die Angabe der vollen Mietkosten, mit der Begründung: Wenn einer von beiden mal weniger oder nix Verdient(Krankheit, Jobverlust ect.) müße der andere ja die vollen Kosten tragen.

Das klingt für mich auch logisch. Und wie ich das mitbekomme handhabt das jede Bank genauso.

Jetzt habe ich sorge das die Sa**ander Bank im Verfahren daraus eine unerlaubte Handlung anmeldet (Betrug oder ähnliches).

Kann die Sa**ander Bank eine unerlaubte Handlung anmelden, oder ist dies wirklich egal ob volle oder anteilige Miete bei Lebensgefährten(!keine! eingetragene Lebenspartnerschaft) angebeben wird?

Danke im vorraus.

Das ist die letzte Frage die mir Kopfzerbrechen bereitet, währe froh hier endlich eine Lösung, für mich positiv, zu finden.

Antrag, Bank, betrug, Kredit, Privatinsolvenz

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