Mietvertrag an eigenes Kind - WG und Wohngeld?

2 Antworten

Ich sehe da NULL Probleme.

Ob jemand fremdes oder aber Du Vermieter bist, spielt keine Rolle!

Da dein Sohn mit 17 zwar nur beschränkt geschäftsfähig ist, ist der MV bis zur Vollendung des 18. schwebend unwirksam. Das heißt aber ja nichts anderes, als das Du diesen gegenüber dem Vermieter rückgängig machen kannst.

Also musst Du dir das ja selbst erklären, was ja schwachsinnig ist.

Kann der andere Elternteil für den Sohn den Mietvertrag unterschreiben?

Wenn der Freund dem Grunde nach Anspruch auf BAB hätte, bekommt er kein Wohngeld:

Wohngeld_FAQ_2019_02_on.pdf (mhkbd.nrw)

Was Deinen Sohn angeht - da es wohl verschiedene Möglichkeiten gibt, auf deren Basis man zur Bundeswehr geht, müsstest Du das mal googeln oder bei der zuständigen Wohngeldstelle fragen (ist er nicht verpflichtet, in der Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen? Das war mMn früher so, aber ich habe keine Ahnung, ob sich das geändert hat).