Ich bin Schwerbehindert(Behinderungsgrad 50) musste Grundsicherung beantragen, möchte zu Wohngeld wechseln, was muss ich dafür machen?

2 Antworten

Ein Antrag auf Sozialhilfe oder Grundsicherung wird abgelehnt, wenn Wohngeld möglich und vorteilhafter ist. Dies wird dir üblicherweise von den Mitarbeitern mitgeteilt. Wohngeld hat Vorrang.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wohngeld gibt es nur, wenn man ein entsprechend hohes eigenes Einkommen hat. Beim Wohngeld fallen auch Vergünstigungen weg. Während man bei der Grundsicherung von den Rundfunkbeiträgen befreit ist und ermäßigte Fahrkarten in Anspruch nehmen kann, fällt dies bei Wohngeld weg. Weniger Städte gewähren letzteres aber auch bei Wohngeldbezug.

Vorteil bei Wohngeld: Die Kaltmiete darf höher sein als bei der Grundsicherung. Bisher wurden auch alle Posten im Zusammenhang mit den Kosten für Heizung rausgerechnet. (Schornsteinfeger/Wartung). Das ändert sich zum Glück.

Der Freibetrag vom Einkommen ist geringer als bei der Grundsicherung. 102 Euro im Jahr gegenüber den monatlichen Kosten für Versicherungen bei der Grundsicherung.

Der Anteil für die Pflegeversicherung wird beim Wohngeld auch rausgerechnet.

Bei der Grundsicherung ist einen Regelbedarf von 502 Euro garantiert. Bei Wohngeld kann weniger übrig bleiben und man muss von seinen Ersparnissen leben, wenn es nicht reicht.

Ich habe selbst von der Grundsicherung zum Wohngeld gewechselt.