Einmalige Beratertätigkeit

2 Antworten

Eine einmalige Tätigkeit braucht man ncith groß vorher anzumelden. einfach ausführen und in der Einkommensteuererklärung den Ertrag angeben.

Eventuell gehen ja auch noch kleinere Betriebsausgaben runter. Soweit der Gewinn unter 820,- Euro liegt, gibt es auch noch einen kleinen Härteausgleich:

http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/recht/steuern/158

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Also ich würde auf jeden Fall Deiner Krankenkasse Bescheid geben, denn Du wirst ja über Deinen Ehemann familienversichert sein, nicht daß Du da eine Grenze vom Einkommen überschreitest. Da Du vom Arbeitsamt keine Leistungen bekommst, wird Dir auch nichts abgezogen - da Du aber dort gemeldet bist, würde ich trotzdem kurz Bescheid sagen. Und bei der Steuererklärung für 2009 (die Ihr nächstes Jahr macht) solltest Du die Einnahmen auf jeden Fall angeben. Wenn das wirklich nur ein einmaliger Auftrag ist, glaube ich nicht, daß Du das extra anmelden mußt. Beratertätigkeit wäre eh eine freiberufliche Sache, für die man kein Gewerbe anmelden muß.