Wer haftet bei Gaskosten bei Austritt aus undichter Gasleitung im Miethaus?

2 Antworten

Du kannst die Ursache des erhöhten Gasverbrauch nicht beweisen. Der durchschnittliche Verbrauch der letzten Jahre) könnte hilfreich sein. Da der Hausbesitzer über den Schaden informiert wurde (hat den auch bezahlt) kannst du mit ihm (bzw deren Verwaltung) eine Kostenbeteiligung erbitten.


Verbraucher123 
Beitragsersteller
 25.08.2022, 14:11

Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

Wenn der Betreiber mit dem Vermieter abrechnet, wird dieser dafür einstehen müssen.

Meiner Meinung nach kann dieser die "verpuffte" Gasmenge nicht auf die Mieterumlegen - ebensowenig die Instandsetzung des Leitungssystems.


Verbraucher123 
Beitragsersteller
 25.08.2022, 14:09

Leider rechnet der Betreibe mit dem Mieter direkt ab. Daher muss ich mich in dem Fall mit dem Vermieter einigen. Danke aber für Ihre Einschätzung.

Verbraucher123 
Beitragsersteller
 25.08.2022, 14:08

Vielen Dank für Ihre Meinung.