Zoll beschädigt Ware bei Beschau, Schadensersatz?

1 Antwort

In der Regel gilt bei Endverbrauchern der Gefahrenübergang mit der Übergabe an den Kunden. Die Verzollung liegt im Risikobereich des Käufers und nicht mehr beim Verkäufer, soweit ich das richtig weiß. Schäden durch die sog. Hohe Hand (=Zoll) könnten über Amtshaftungsansprüche gelten gemacht werden. Ohne Klage und Gerichtsverfahren gegen die Generalzolldirektion wird da vermutlich nichts passieren. 3500,- € könnten die Klage- und Gerichtskosten komplett kompensieren. Am besten Anwalt nehmen.

Da ich Händler bin, bin ich ja nicht Endverbraucher, oder interpretiere ich das falsch?

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