Schadensersatz bei Nichteinhaltung einer Einstellungszusage und Rates zur Kündigung?

2 Antworten

Schwieriger Prozeß. Die zeugin zieht natürlich, auf der anderen Seite wird der richter sagen, warum ahben si eohne Vertrag, oder zumindest eone schriftliche zusage gekündigt.

Ihm wird nciht anderes übrig bleiben, als zu klagen.

Sollte sich einen guten Anwalt nehmen.

Ich meine, dass die Chancen für eine Klage gut stehen, falls nicht freiwillig gezahlt wird. Denn tatsächlich haben hier Vorverhandlungen doch stattgefunden, aus denen auch Rechte und Pflichten entstehen. Denn es sind Zusagen gemacht und Ratschläge erteilt worden, die beachtet wurden. Das ist nicht mehr unverbindlich. Also sofort zum Anwalt. Der setzt den Anspruch auf Schadensersatz sicher durch!