HUK COBURG Allgemeine Versicherung reagiert nicht auf Widerspruch?

Hallo zusammen,

Bei mir wurde im Mai eingebrochen. Den Schaden habe ich der Polizei sowie der Versicherung gemeldet. Beim Einbruch wurden 2 Fahrräder beschädigt (eins zerkratzt sowie etliche Verkabelung des Lichts gezogen, beim anderen Fahrrad wurde das Hinterrad + Kassette gestohlen). Ich habe der Versicherung Kostenvoranschläge sowie bilder eingereicht, ebenso im weiteren Verlauf den Bescheid der StA dass, das Verfahren eingestellt wurde. Die HUK hatte am 19.06. Die Schadensregulierung beendet und erläutert das nur Diebstahl Schäden keine Vandalismus Schäden geleistet werden. Somit wurde erläutert dass folgendes geleistet wird:

Hinterrad, Schlauch, Kassette, Kosten KV.

Hier kam die Versicherung auf eine Schadenssumme von 125€ welche ich bereits erhalten habe.

Aber das kam mir komisch vor da sich die Kosten des KVs bereits auf 65€/KV belaufen. Ich habe den KV nochmals geprüft und bin auf eine Schadenssumme gem. KV für die o.g. Teile von ca. 350€ gekommen. Ich habe darauf hin einen Widerspruch geschrieben und per Einschreiben Rückschein dem Beschwerdemanagement der HUK zukommen lassen. Laut Rückschein wurde dieser am 23.06 entgegengenommen.

Nur leider habe ich bis heute (13.07) nichts von der Huk gehört weder eine Eingangsbestätigung oder ähnliches.

Was soll ich noch tun? Einen Anwalt würde ich ungern nehmen da ich eine Klage für die "kleine" Summe für zu Kostspielige und Zeit intensiv halte.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir helfen und Tipps geben?

Recht, Verbraucherschutz, Versicherungsrecht, widerspruch, Rechtslage, Schadensregulierung
Wer zahlt für eine durch Korrosion beschädigte WC-Abwasserleitung in einem Mehrfamilienhaus?

Hallo liebe Forumsnutzer,

ich habe seit Anfang Juni eine Wohnung (Dachgeschoss) in einem Mehrfamilienhaus gekauft und wohne dort nun seit einer Woche.

Das Klo begann dann nach 3 Tagen damit nicht mehr richtig abzufließen. Ich konnte die Verstopfung mit den gängigen Maßnahmen nicht lösen und habe meinen Haus und Hof Installateur zur Hilfe gerufen. Er konnte das Problem, trotz das über 6m tief in das Rohr mit einer Spirale eingedrungen ist, nicht beheben.

Er hat dann auf eine Firma die auf so etwas spezialisiert ist verwiesen.

Diese haben heute herausgefunden, dass dort wohl zwei Rohre, warum auch immer, ineinander geschoben wurden und das innere nun völlig verrostet ist und auseinanderfällt. Dies hat die Verstopfung verursacht. Es wurden dabei auch "Daumengroße" verrostete Metallteile aus dem Rohr geholt...

Jetzt muss wohl demnächst ein Loch in die Wand (wahrscheinlich sogar bei meinem Nachbarn) geschlagen werden, um das Rohr weiter verfolgen zu können. Dann soll es ersetzt werden.

Ich stelle mir nun die Frage, wer hier für den Einsatz des Installateurs und der Kanal- und Abflussreinigungsfirma am Ende zahlen muss. Die Gebäudeversicherung, meine Hausratsversicherung, die Rücklagen der Hausgemeinschaft oder ich? Hat der Vorbesitzer der mir die Wohnung verkauft hat ggf. noch etwas damit zu tun?

Aktuell versucht der Hausverwalter aber auch dies zu klären.

Um auf das was kommt schon etwas vorbereitet zu sein, wollte ich hier nur schon einmal "vorsondieren". Außerdem macht mich diese Frage sehr nervös, da ich gerade erst den "Umzugsstress" überstanden habe und natürlich nach dieser Anschaffung erstmal erst recht auf solche Unkosten verzichten kann.

Danke vorab :-)

Eigentumswohnung, Schadensregulierung, Mehrfamilienhaus
Versicherung reguliert Schaden trotz Unschuld.

Hallo! Hab wie alle anderen eine Frage, was kann ich tun wenn meine Versichung trotz meiner Unschuld einen Schaden plötzlich doch reguliert. Folgendes ist passiert: Meine Frau fuhr mit meinem PKW, sie musste hinter einem LKW anhalten. Als sie bemerkte, dass der LKW eigentlich parkte versuchte sie leicht zurückzusetzen und vorbeizufahren. Dabei bemerkte sie einen PKW hinter sich und unterbrach das Rückwärtsfahren. Kurz danach spürte sie einen dumpfen Aufprall. Der Gegner gab an sie sei trotz wilden Hupens seinerseits gegen sein Auto gefahren. Weder meine Frau noch die zwei Mädchen im Auto haben eine Hupe gehört. Die Polizei wollte ihr auch die Schuld zusprechen sie verweigerte jedoch die Unterschrift und somit ging es zum Ordnungsamt. Dort glaubte man ihr und das Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingestellt. Der Gegner stellte eine Forderung an unsere Versicherung, diese lehnte 100% ab, da es ihrer Ansicht nach nicht eindeutig wäre, räumte aber 50-50 ein. Der Anwalt des Gegners lehnte ab und forderte 100%. Dies war der Stand April 2014. Zwischenzeitlich habe ich im November 2014 die Versicherung gekündigt und bin gewechselt, ganz normal. Habe jetzt im Januar den Versicherungsschein bekommen und alles war in Ordnung. Nun plötzlich Ende Februar eine Neueinstufung von SF6 auf SF1. Ich hab als erstes bei der alten Versichung angerufen und mich nach dem geschilderten Schaden erkundigt. Dabei stellte sich heraus, dass die Versicherung plötzlich doch 100% gezahlt hat, aber meiner Frau hat doch offensichtlich keine Schuld. Meine Frage, lohnt sich eine Klage und vor allem in welche Richtung? Muss ich die Zahlung meines Schadens bei der gegnerischen Versicherung einfordern und 100% erwirken damit meine Versicherung die Höherstufung zurück nimmt oder sollte ich direkt bei meiner alten Versicherung gegen die Rückstufung klagen?

Kfz-Versicherung, Versicherung, Schadensfreiheitsrabatt, Schadensregulierung

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