Entschädigung: kaputter Whirlpool im Ferienhaus

Hallo,

wir waren Ende Mai in Norwegen. Wir haben unser Ferienhaus via Internet mit bestimmten Kriterien rausgesucht, wie z.B. Sauna, schöner Ausblick, Kamin und Whirlpool.

Samstag (25.05) sind wir sehr spät erst angekommen (gegen 21 Uhr) und sind gleich etwas später schon schlafen gegangen. Am Sonntag, eher ungewöhnlich für Norwegen, war es sehr warm. So warm, dass man es kaum in der Sonne aushalten konnte, da war an Sauna, Kamin, oder Whirlpool nicht zu denken!

Montag(27.05) Abend haben wir endlich den Whirlpool ausprobieren wollen und mussten feststellen, dass der Pool kaputt war. Wir haben gleich versucht die Zuständige vor Ort zu erreichen, um das zu berichten, aber leider ohne Erfolg. Am nächsten Tag hat sie sich dann endlich späten Nachmittags gemeldet und zugesichert, dass wir dafür entschädigt werden.

In Deutschland wieder angekommen, hat sich keiner bei uns gemeldet, also schrieb ich via Mail am 03.06 den Reiseveranstalter an und bekam erst folgenden Tag eine Antwort, dass der Zuständige selber in Norwegen ist und sich meldet, sobald er wieder in Deutschland ist, das war am 10.06 der Fall, da hat uns der zuständige Herr per Mail zurück geschrieben. Heute ist der 21.06 und wir schreiben uns immer noch, da der Veranstalter sich der Sache entziehen will.

Er meinte, dass wir uns zu spät wegen dem Whirlpool gemeldet hätten, wir hätten es gleich am ersten Tag berichten sollen.

Die Frage ist, was uns nach solchem Mangel an Erstattung zusteht und wie wir am besten verfahren sollten.

Ich bedanke mich für die Antwort.

Haftung, Immobilien, Schadensersatz, Ferienhaus
Unfall im Baumarkt, wer zahlt?

Ich hatte am Montag einen Unfall in einem Baumarkt, der wie folgt ablief:

Ich wollte eine Single Küche kaufen und bat die Verkäuferin mir eine Solche aus dem Regal zu holen. Die Palette, auf der die Küche lagerte, war ca. 2 Meter hoch. Oben auf der Palette lagen die Edelstahl Spülen mit intigrierten Kochplatten (dementsprechend schwer). Da die Mitarbeiterin alleine war und die Spülen nicht von der Palette heben konnte, half ich ihr dabei. Die ersten 4 Spülen haben wir im Teamwork abgeladen und die 5 Spüle schupste die Mitarbeiterin schneller von der Palette, wie ich sie entgegennehmen konnte. Die Spüle fiel in Richtung mein Gesicht und ich habe die fallende Spüle abwehren und auffangen wollen. Beim auffangen der Spüle schnitt ich mir mit der scharfen Edelstahlkante in zwei Finger bis auf die Knochen. Es sah sehr schlimm aus und ich habe bis zum eintreffen des Rettungswagens ca. 0,5 Liter Blut verloren. Aufgrund der Erstdiagnose des Notarztes wurde ich mit dem Verdacht auf Teilamputation sofort in die Uni Klinik/Handchirurgie geliefert. Dort wurde ich dann 2 Stunden lang an der Hand operiert und die zwei Finger wurden mit ca. 20 Stichen genäht. Nach Aussage des Chirurgen ist mit 95 prozentiger Sicherheit nicht mit Folgeschäden zu rechnen.

Hier das Problem: Da ich Selbstständig und die nächsten 4-6 Wochen nicht arbeiten kann, ist mit entsprechendem Verdienstausfall zu rechnen.

Muss das Baumarkt hierfür haften? Bzw. die Betriebshaftpflicht des Baumarktes ?

Schmerzensgeld möchte ich nicht einfordern, aber der Verdienstausfall wäre schon existentiell sehr Wichtig für mich.

Vielen Dank im Voraus Frank

Haftpflichtversicherung, Haftung, Schadensersatz, Supermarkt, unfall
Wie wird Schadensersatz bei Verzug des Bauträgers berechnet?

Hallo zusammen!

Ich habe vor Kurzem eine Immobilie gekauft - diese wird vstl. ein halbes Jahr später fertig gestellt sein, als ursprünglich geplant (in dem mit dem Bauträger geschlossenen Kaufvertrag ist der Fertigstellungstermin eindeutig fixiert).

Eine pauschale Schadensersatzregelung, die ursprünglich Bestandteil des Kaufvertrags war, haben wir vor Unterzeichnung des Vertrags beim Notar bewusst streichen lassen, da sie uns zu niedrig schien. Mit dem Bauträger haben wir uns bereits auf eine Nutzungsausfallentschädigung verständigt - offen ist noch der Schaden, der uns durch die Verzögerung mit Blick auf Bauzeit- und Bereitstellungszinsen etc. zusätzlich entstanden ist.

Meine Frage ist, wie ich den Schaden, den ich ggü. dem Bauträger geltend machen möchte, konkret berechne.

Meiner Meinung nach berechnet sich der Schaden folgenderweise:

• Der Bauträger hat die in dem Verzugszeitraum angefallenen Bauzeit- und Bereitstellungszinsen zu tragen. • Unsere Zinsbindung beträgt 20 Jahre. Wir fangen allerdings ein halbes Jahr später mit der Tilgung an, als ursprünglich geplant. Wir profitieren am Ende nur 19,5 Jahre von der Zinsbindung. Die Restschuld ist bei 19,5 Jahren Tilgung natürlich höher als bei 20 Jahren. Meiner Meinung nach müsste der Bauträger für die Differenz der Restschuld (20 Jahre vs. 19,5 Jahre) aufkommen. • Von den oben aufgeführten Kosten (Bauzeit-/Bereitstellungszinsen; Differenz Restschuld), die wir ggü. dem Bauträger geltend machen wollen, müssten, so würde ich annehmen, die Sollzinsen abgezogen werden, die wir in den ersten sechs Monaten hätten zahlen müssen, wäre die Wohnung fristgerecht und nicht mit sechs Monaten fertig gestellt wurden.

Ich wäre Euch / Ihnen für spontane Unterstützung sehr dankbar. Ein konkretes Rechenbeispiel würde unter Umständen helfen.

Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße!

Schadensersatz, Bauträger
Reinigung nicht rechtzeitig fertig, Anspruch auf Schadenersatz?

Ich habe am Dienstag (28.01.) meine beiden Blazer in die Reinigung im hiesigen Einkaufszentrum gegeben. Ich wurde gefragt, ob mir Samstag als Abholtag reichen würde - ich meinte, ja das wäre okay, ich würde dann am 01.02. (das war der Samstag) Vormittag die beiden Blazer abholen. Dieses Datum wurde auch auf meinem Abholschein vermerkt und ich bezahlte gleich in bar.

Leider habe ich es am 01.02. Vormittags nicht geschafft und war erst 19:40 an der Reinigung (die machen 20 Uhr zu). Da hieß es dann die Blazer seien beide noch nicht fertig. Für mich eine Katastrophe, da ich von Montag bis Donnerstag ein Seminar in meinem neuen Job hatte - das erste und ja - absolute Anzugspflicht. (Sorry, bin frisch ausgelernter Azubi und habe wirklich nur zwei Anzüge). Da glücklicherweise mein Zug am 03.02. erst 12Uhr fahren sollte, sagte ich der Frau in der Reinigung, ich würde dann gleich am Montag zu Ladenöffnung (10 Uhr) wieder kommen. Da die Reinigung dort nur eine Annahmestelle/Abholstelle hat und die Klamotten andernorts gereinigt werden, hoffte ich das sie Montag da sein würden.

Ich kam Montags 10 Uhr wieder, die Blazer waren nicht da. Die Mitarbeiterin konnte ihren Fahrer iwie nicht anrufen und wusste nicht, ob die Blazer überhaupt mit in der Lieferung waren... Ich meinte ich würde 11:30 noch mal wieder kommen, ging derzeit durch das Einkaufszentrum und probierte mir einen neuen Anzug an, den ich zurück legen lies. 11:30 war immernoch nichts da. Die Mitarbeiterin lachte nur und meinte wiederholt es sei nicht ihre Schuld.

Ich kaufte also den zurückgelegten Anzug. Morgen werde ich die Blazer abholen, heute ging das leider nicht, da ich noch Termine hatte.

Habe ich eine Chance, dass die Reinigung den neuen Anzug bezahlen muss? Schließlich musste ich Blazer und Hose kaufen, da zusammen gewürfelte Teile ja leider immer zusammengewürfelt aussehen.

Vielen Dank für eure Antworten.

reinigung, Rückzahlung, Schadensersatz
Kaution einbehalten / Schadensersatz?

Meine Vermieterin will eine Teil-Kaution einbehalten da:

  • mir eine ihrer Pflanzen eingegangen ist (Wurzelfäule)
  • sie Blumenerde kaufen will zum Umtopfen der andern Pflanzen
  • ein gebogener Nagel ein kleines Loch im Putz verursacht hat. Wahrscheinlich war sie es selbst, als sie den Spiegel bei Rückkehr wieder umgestellt hat.

Muss ich dafür zahlen?

Vereinbart wurde mündlich, dass ich mich um ihre Pflanzen kümmere.

Es geht um einen begrenzten Zwischenmietvertrag in einer WG (möbliertes Zimmer).

Es gab keine Übergabe, Protokoll bei Einzug/Auszug, kein Kopie vom Hautvertrag (die Kopie stand in der WG was ich erst nach Einzug wusste), Schlüssel von Mitbewohnerin ausgehändigt und bei Auszug einfach im Zimmer gelassen.

Vertragsinhalt:

§ 1 Mietgegenstand

[...]das möblierte ausgeschriebene Zimmer, mit 17 qm. Dies schließt die Mitbenutzung von Bad, WC, Flur, offener Küchenbereich, das kleine angrenzende Zimmer und die Loggia mit ein. Die Benutzung von Bad, Küche und Geräten etc. erfolgt nach Absprache unter gegenseitiger Rücksichtnahme. Der Hofbereich für Fahrräder und Mülltonnen dient der allgemeinen Nutzung aller Mieter des Hauses.

§ 2 Mietzeit/Kündigung/Beendigung

Das Mietverhältnis beginnt am xxx und endet am xxx. Es endet in jedem Falle, wenn das Mietverhältnis des Hauptmieters mit seinem Vermieter endet.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Das Zimmer ist somit bis zum Montag dem xxx mit allen übergebenen Schlüsseln und Möbeln in gereinigtem Zustand zurück zu geben.

§ 3 Mietzins [..]

§ 4 Telefonfestnetz, Internet und Verbrauchsstrom [..]

§ 5 Kaution

Der Untermieter leistet eine Kaution in Höhe von xxx. Der Hauptmieter bestätigt, die Kaution erhalten zu haben. Der Hauptmieter ist verpflichtet dem Untermieter die Kaution nach Beendigung des Vertrages unverzüglich zurück zu zahlen, wenn das Zimmer in vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde.

§ 6 Hausordnung

Der Untermieter erkennt die Hausordnung als verbindlich an und haftet für Schäden, die er oder sein Besuch am Eigentum des Vermieters oder des Hauptmieters verursacht.

§ 7 Schlüssel / Übergabe / Zustand

Bei Mietbeginn wird ein Übergabeprotokoll für das Zimmer erstellt, hier werden auch die übergebenen Schlüssel an den Untermieter eingetragen. Das Zimmer wird im jetzigen, renovierten Zustand übergeben. Der Untermieter ist verpflichtet nach Beendigung des Untermietverhältnisses die ihm ausgehändigten oder in seinem Besitz befindlichen Schlüssel unverzüglich an den Hauptmieter zurückzugeben.

§ 8 Bezugnahme auf Hauptmietvertrag

Die sich aus dem Hauptmietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten gelten auch für den Untermietvertrag. Der Untermieter erhält eine Kopie des Hauptmietvertrages.

Kaution, Mietrecht, Schadensersatz
DPD Paket wurde bei Abwesenheit angeblich an mich zugestellt?

Guten Tag Community,

ich sehe mich momentan mit folgendem Problem konfrontiert:

Ich habe vor einiger Zeit ein Paket bei dem Händler Gorillasport bestellt.

Dieses wurde diesen Freitag durch die DPD an mich zugestellt - oder sollte vielmehr an mich zugestellt worden sein. Denn ich bin bereits am Vortag zu meiner Familie in eine andere Stadt abgereist.

Da mir bewusst war, dass ich das Paket nicht entgegen nehmen können würde, wählte ich im online-Tracking zum einen die Option aus, das Paket nächsten Montag, den 13.12 zuzustellen, zum anderen besprach ich zur Absicherung mit einem guten Nachbarn, das Paket, falls es doch zugestellt wird, für mich abzuholen und in der Wohnung zu sichern.

Kurz um, wider Erwarten erhielt ich letzten Freitag per Mail die Mitteilung, dass das Paket an mich erfolgreich zugestellt wurde. Sobald ich diese Mail las, rief ich direkt bei dem Nachbarn an, dieses Paket so schnell wie möglich aus dem Treppenhaus (einzig möglicher Ablageort) abzuholen. Nur musste dieser mir leider mitteilen, dass kein Paket im Treppenhaus, Balkon oder so aufzufinden sei.

Schon bei der letzten Bestellung durch die DPD wurde das Paket ohne klingeln einfach im Treppenhaus abgeworfen und nur durch Zufall sah ich den Fahrer und konnte das Paket dann nehmen.

Das Problem dieses Mal ist, dass es sich um eine große Bestellung handelt (Artikelgewicht von 27kg) und unser Wohnhaus von jederman ohne Schlüssel einfach zugänglich ist. Ein so großes Paket ist durch die Glastüre sehr leicht zu sehen und binnen 5 Sekunden zu entwenden.

Ich habe mich bereits bei der DPD gemeldet und es wird nun eine Fahrerbefragung angefordert.

Gorillasport habe ich auch geschrieben, erhielt allerdings die Antwort, dass das Paket laut DPD zugestellt wurde, sowie: "Da man bei uns keine Liefertermine angeben kann muss der Fall weiter von DPD bearbeitet werden."

Wie soll ich in diesem Fall handeln? Ab wann sollte ich meinen Anwalt hinzuführen?

Grüße

Diebstahl, Recht, Schadensersatz
Liegt ein Schadenersatzanspruch vor?

Hallo,

vergangenes Jahr habe ich für mein Haus Fenster bestellt, welche dieses Jahr im März eigentlich hätten angebracht werden sollen. Die Firma hat jedoch die Rollkästen falsch ausgemessen, sodass die Fenster nicht eingebaut werden konnten. Natürlich musste ich mir die für den Einbau eingeplanten Tage frei nehmen, damit jemand Zuhause ist. In der Zwischenzeit wurde ich vertröstet, die Fenster wurden bei mir im Garten abgestellt und nicht wieder mitgenommen, bis ich darauf bestanden hatte. Nach reichlichen Telefonaten und neuen Messungen, sind die Fenster heute geliefert worden. Beim Einbauen wurde nun aber festgestellt, dass die Isolierung für den Rollkasten nicht passt, beziehungsweise ich hatte mit dem Firmenchef abgesprochen, dass eine andere Isolierung eingebaut wird. Nun haben die Angestellten der Firma das falsche Isolierungsmaterial dabei und werden wahrscheinlich länger brauchen um die Fenster einzubauen. Ich als Kunde bin wütend. Nicht nur über die schlechte Kommunikation zwischen Angestellten und Firmenchef oder über die Beschädigung der Hausfassade durch schlampiges Arbeiten sondern auch darüber, dass es bereits insgesamt zum fünften Mal der Einbau verschoben wird und/oder sich hinaus verzögert. Mittlerweile wäre ich soweit, der Firma zu sagen, sie kann alle Fenster mitnehmen und ich bestelle bei einer anderen Firma, wenn sie nicht bereits drei Fenster ausgebaut hätten.

Was kann ich tun? Kann ich Schadenersatz einfordern? Bei der Hausfassade glaube ich nicht, dass ich Sachbeschädigung einklagen kann, da ich keine Fotografien der Fassade vor dem Aus- und Einbau gemacht habe.

Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich freuen!

Mit Grüßen

Bitle

anspruch, Schadensersatz
Stellen die Autoübergabe-Rückgabeprotokolle - als elektronisches Dokument mit elektronischer Unterschrift auch als die einzigen Beweismittel Urkundenbeweis dar?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen Mietwagen gemietet. Bei der Fahrzeugübergabe bzw. Rückgabe habe ich meine Unterschrift in elektronischer Form am Handy Touchscreen ( Smartphone) abgegeben. Daher wurden keine Unterlagen übergegeben. Und diese Unterschrift habe ich lediglich Zweck die Fahrzeugübernahme/Rücknahme abgegeben. dass bedeutet, ich habe davon gar nichts gewusst, dass es sich mit diesem elektronischen Unterschrift um einer Übergabe/Rückgabeprotokoll handelt, das wurde auch von der zuständigen Mitarbeiter vor Ort nicht erklärt. Jetzt behautptet der Autovermieter, dass neue Schaden von mir verursacht worden sind. Ein Schadenfall wurde gegen mich geöffnet. Ich habe die Schadenbehauptung bzw. Schadenersatzforderung abgelehnt und erklärt, dass der Mitarbeiter nur mündlich bestätigt hat, dass diese Schäden am Auto ihm bekannt sind und schon am Auto waren. Außerdem habe ich auch Fotos mit Datum/Uhrzeitstempel gefordert, um den Zustand des Fahrzeugs vergleichen zu können. Das wurde leider nicht nachgekommen. Autovermieter mitgeteilt hat, dass Fotos aufgenommen werden, nur nachdem die Schäden festgestellt werden. Der Autovermieter hat noch wörtlich geantwortet: “Ein Übergabeprotokoll wurde erstellt und auch von Ihnen unterzeichnet. Den Neuschaden haben Sie auf dem Rückgabepokoll mit Ihrer Unterschrift bestätigt. Die Beschädigung am Fahrzeug wurde bei Rückgabe des Fahrzeugs ordnungsgemäß erfasst und anhand Digitalfotos dokumentiert. So ist ausgeschlossen, dass eventuell nachfolgende Beschädigungen zu Ihren Lasten gehen“. Vieles deutet für mich darauf hin, dass ich als Opfer der Schadensregulierung ausgewählt wurde. In diesen Fall, Erfüllt diese Elektronische Unterschrift - am SmartHandy Display- die gesetzliche Schriftform? Stellen diese Übergabeprotokoll/Rückgabepokoll - als elektronisches Dokument mit elektronischen Unterschrift versehen sowei auch als die einzige Beweismittel- Urkundenbeweis im Sinne des Gesetzes dar? Ich freue mich sehr auf Ihre Anrwort und vielen Dank im voraus Mit Freundlichen Grüßen

Schadensersatz, Unterschrift