Haftung für die Verletzung eines Kindes an öffentlichem Badesee durch Angelhaken?

1 Antwort

Ich würde die Stadt als Pächterin in Anspruch nehmen. Sie hat bestimmt dafür eine Haftpflichtversicherung. Die Stadt ist mein Ansprechpartner, weil sie den Badeplatz an mich zum Baden überlassen hat. Dann muss sie auch dafür sorgen, dass er frei von Gefahren ist, insbesondere frei von Angelhaken.