Wer muss bei nicht fachgerechten verlegen von Laminatboden zahlen.

4 Antworten

MMhhhh, da gibt es mehrere Möglichkeiten:

Von wem habt Ihr bei Einzug die Wohnung übernommen? Gibt es ein Übernahmeprotokoll? Wurde der Lamitatboden erwähnt und wer für ihn zuständig ist?

Also wenn Ihr die Wohnung vom Vermieter direkt übernommen habt und er nicht darauf hingewiesen hat, dass der Laminatboden vom Vormieter verlegt wurde und er Euch nicht gefragt hat, ob ihr den Boden so möchtet oder einen anderen (der Vormieter hätte dann den Boden auf seine Kosten entfernen müssen), handelt es sich um eine Sanierung, denn der Boden ging mit Auszug in sein Eigentum über und er trägt die Kosten. Ein Anhaltspunkt: Ist der Laminatboden im Mietvertrag erwähnt. Vielleicht steht auch dort, wer für die Erhaltung zuständig ist? Oder wer trägt "Schönheitsreparaturen" am FUSSBODEN. Ist nichts geregelt, der Vermieter!

Habt ihr den Boden direkt vom Vormieter übernommen und Euch mit ihm über den Boden geeinigt, dann....tja Pech gehabt, dann tragt ihr die Kosten, denn der Boden ist in Euer Eigentum übergegangen. Eventl. habt Ihr dann einen Regressanspruch gegenüber dem Vormieter....aber nach 6 Jahren?

LG SAbine

Die Frage beantwortet sich danach wem der Laminatboden gehört. Gibt es dazu Vereinbarungen? Das können Vereinbarungen zwischen Euch und dem Vormieter sein wegen der Übernahme des Laminatbodens. Das kann aber auch eine Vereinbarung zwischen Euch und dem Vermieter sein, entweder im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll.

Wenn es an jeglicher Vereinbarung mangelt, dann muß man davon ausgehen, dass das Laminat zur Mietsache gehört. Damit ist auch die Reparatur Sache des Vermieters und nicht Eure. Wenn Ihr den Boden dagegen übernommen habt, dann ist das Euer Eigentum und damit seid Ihr in der Pflicht, für Schadensbeseitigung zu sorgen. Wenn ich nun höre, dass Ihr sehr genau Kenntnis davon habt, dass es der Vormieter war, der das Laminat verlegt hat, scheint mir so einiges für die zweite Alternative zu sprechen. Eine abschließende Bewertung der Sache kann aber natürlich von hier aus nicht erfolgen. Da müßte man sämtliche Unterlagen vorliegen haben und prüfen können.

Ich vermute der Fallschilderung nach, der Teppich wurde vom VM bereitgestellt und das darauf aufgebaute Laminat des Vormieters habt ihr übernommen.

Dann haftet ihr auch für das Laminat in eurem Eigentum, das der VM bei eurer Vermietung wegen Gefallen nicht vom Vormieter rückgebaut verlangte.

Übrigens wird Laminat immer schwimmend verlegt, nicht verklebt. Das sich etwa 15 qm Laminat oder 120-180 kg so einfach verschieben, halte ich hingegen für unwahrscheinlich, wenn man keinen Weitsprung darauf betreibt :-)

G imager761

Was denn bezahlen, der Boden ist doch nach sechs Jahren Gebrauch mehr als bezahlt. Der Vermieter könnte die Kosten für neues Laminat übernehmen.