Meine Mutter hat ein Mehrfamilienhaus von ihren Eltern geerbt. In diesem hat sich eines ihrer Kinder, noch zu Lebzeiten der ersten Besitzerin, also von seiner Oma, ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen.
Nun soll das besagte Haus verkauft werden und dieser Umstand stellt sich als großes Hindernis heraus. So weit ich es verstanden habe, wird es sehr schwierig, einen Käufer zu finden, so lange der Sohn nicht von seinem ersten Rang in Abteilung II des Grundbuches abtritt, weil er im Falle einer Zwangsversteigerung o.ä. noch vor einer potentiellen, neuen Bank/Hypothek eines Käufers mit Geld bedient werden würde. Sollte das nicht korrekt sein, bitte ich darum, mich hier zu berichtigen!
Eine Einigung mit dem Sohn ist schwierig, da das Verhältnis, damals wie heute, sehr schlecht ist. Was wären also realistische Lösungsansätze? Einen Käufer zu finden, der das Haus unter diesen Bedingungen, wenn auch zu einem niedrigeren Preis, kaufen würde? Dem Sohn das Wohnrecht für den Rest seines Lebens abzukaufen? Hier stünde wohl eine hohe fünfstellige Summe im Raum, weshalb diese Option aufgrund der Verhältnisse ausgeschlossen wäre. Den Sohn zu einer art Stillhalteerklärung zu bewegen. Auch hier sehe ich aufgrund der Verhältnisse eher schlechte Chancen.
Vielleicht seht ihr noch weitere Ansätze oder könnt mich berichtigen.
Grüße