Wohnriester Bausparvertrag kündigen wegen anstehendem Hauskauf

Hallo.

Meine Frau und ich haben uns vor einem Jahr dazu entschlossen, in naher Zukunft ein Haus zu kaufen. Auf Empfehlung der Bank hin haben wir damals beide schonmal je einen Wohnriester Bausparvertrag (über je 50k €) abgeschlossen.

Jetzt, ein Jahr später, haben wir erstmals ein Haus gefunden, welches wir evtl. kaufen möchten. Da unser Bankberater (der uns damals den vorzeitigen Abschluss der Wohnriester Verträge empfohlen hatte) gerade im Urlaub ist, haben wir kurzerhand mal einen Termin bei einer anderen Bank gemacht. Dort hat man uns die Riesterverträge quasi um die Ohren gehauen. Die Finanzierung des Hauses ist für uns gut machbar, aber nur wenn wir die 2 x 163 €, die derzeit monatlich in die Riesterverträge gehen, in die Finanzierung einbringen können.

Wir haben in beide Riesterverträge für das Jahr 2012 voll eingezahlt um die maximale Förderung zu erhalten. Es wurden unsererseits also bisher insgesamt 6520 € eingezahlt. Zudem haben wir vor Kurzem die Verträge in der Steuerklärung 2012 angegeben, so dass wir demnächst die entsprechende Steuervergünstigung ausgezahlt bekommen.

Welche Möglichkeiten haben wir nun?

Idealerweise würden wir gerne jetzt möglichst viel der von uns eingezahlten Summe aus den Verträgen herausziehen (als zusätzliches Eigenkapital für den Hauskauf) und natürlich die monatlichen Zahlungen einstellen.

Also die Verträge komplett kündigen? Rückzahlung der Förderung 2012 sowie der gerade beantragten Steuererleichterung sind dann klar und kein Problem.

Abschlussbegühr pro Vertrag waren 500€. Sind die auf jeden Fall weg oder dürfen seitens des Anbieters pro Laufjahr nur anteilig Gebühren berechnet werden (wie ich hier irgendwo gelesen habe)?

Oder gibt s sogar die Möglichkeit die Verträge auszusetzen und das eingezahlte Geld jetzt zu entnehmen, weil es ja für einen Hauskauf genutzt wird? Und dabei nicht mal Förderung und Steuererleichtung zurückzahlen zu müssen?

Danke für eure Hilfe.

Finanzierung, Hauskauf, Immobilien, Wohn-Riester
Ist Darlehensgeber (Bauspar) verpflichtet, auf § 489 BGB hinzuweisen (insbes. auf Vollauszahlung)?

Wir haben 2003 ein Vorausdarlehen über 204.000 EUR durch einen gleich hohen Bausparvertrag abgesichert. Von dem (m. E. viel zu hoch abgeschlossenen) Vorausdarlehen kamen insgesamt ca. 202.000 EUR zur Auszahlung (99 % des Darlehens nach Baufortschritt ausgezahlt - letzte Rate 07/2003). Für den nicht ausgezahlten Betrag von (weniger als) 2.000 EUR war kein Bearf und wir zahlen dafür durchgehend Bereitstellungszinsen.

Der Darlehensgeber hat nie auf die gesetzlich mögliche Kündigung nach § 489 BGB hingewiesen! Auch erfolgte kein Hinweis auf die in diesem Zusammenhang notwendige Vollauszahlung! Auch in keinem der zahlreichen Infos ergibt sich ein Hinweis auf die Kündigungsmöglichkeit nach 10 Jahren! Auf meine Anfrage beim Ansprechpartner der Bauspargruppe im letzten Jahr musste er zugeben, das gesetzliche Kündigungsrecht nicht zu kennen. Darauf erhielt ich über ihn eine Mail der Bauspargruppe weitergeleitet, wonach uns derzeit kein Kündigungsrecht zusteht, weil keine Vollauszahlung erfolgte!!! (1% der Darlehenssumme offen!) Auch erfolgte nun vor 2 Wochen - nach 10 Jahren - eine Anfrage bzgl. der möglichen Auszahlung der restlichen knapp 2.000 EUR bzw. eine Aufforderung zur Zahlung einer Nichtabnahmegebühr (ca. 1.000 EUR)! Diese Aufforderung hätte man auch vor 10 Jahren senden und so zu klaren Verhältnissen beitragen können (Beratung/Aufklärung fehlt!).

Ist der Darlehensgeber (Bauspargruppe) verpflichtet, auf § 489 BGB hinzuweisen (insbes. auf Vollauszahlung)? Kann man ihn wegen mangelhafter Beratung/Aufklärung und einer zu hohen Darlehenssumme belangen? Darf er trotz Zahlung von Bereitstellungszinsen jetzt eine Nichtabnahmegebühr verlangen? Kann er bei Zahlung der Nichtabnahmegebühr weiterhin die gesetzlich zustehende Kündigung ablehnen? Vielen Dank!

Darlehen, Immobilien, Kündigung, Bauspardarlehen

Meistgelesene Fragen zum Thema Immobilien