Wie risikoreich ist es Kopien von Personalausweis, Grundbuchauszug, Festgeldkonten usw. abzugeben?

Guten Tag,

unsere Tochter möchte demnächst wegen ihres Studiums eine Wohnung in einer anderen Stadt anmieten.

Dort ist sie schon auf eine interessante Wohnung gestoßen. Deren Vermieter arbeitet mit der Firma "Apato" zusammen, wo Interessenten online einen sogenannten "Mieterpass" erstellen sollen. Neben div. persönlichen Angaben sollen dort auch Unterlagen in diesen virtuellen Mieterpass hochgeladen werden, u. a. eine Kopie des Personalausweis, letzte Gehaltsabrg., Auskunft des jetzigen Vermieters, usw., usw.

Da sie während des Studiums wenig Einnahmen haben wird, würden wir auch noch für Sie bürgen. D. h. um unseren soliden finanziellen Background zu beweisen, müssten wir außer Rentenbescheiden auch noch Kopien von Tages- und Festgeld-Kontoauszügen und den Grundbuchauszugs unserer Eigentumswohnung ins Internet hochladen. Dort hätten dann verschiedene Mitarbeiter des Vermieters, der o. g. Firma und sonst noch wer Zugriff.

Kommt mir in Sachen Datenschutz und Sicherheit sehr bedenklich vor. Kürzlich gab es auch noch eine offizielle Warnung des Bundesamtes für IT-Sicherheit, man solle keine Ausweiskopien ins Internet oder per Email senden.

Ähnlich wie bei dem o. g. Vermieter und Apato ist es auch bei der sog. Plus-Mitgliedschaft von Immoscout24: auch hier sollen Dokumente hochgeladen werden. Und in Prinzip kann jeder, der angibt, Vermieter zu sein, dann Zugriff darauf haben?

Falls man aber sich weigert, Kopien von Dokumenten zu versenden, hat man natürlich auch schlechte Karten bei anderen, mutmaßlich seriösen Vermietern. Und das auf dem engen Wohnungsmarkt einer Uni-Stadt.

Frage: wie handhaben andere solche Angelegenheiten? Kopien von Ausweis, Grundbuch und ähnlichem übers Internet zur Verfügung stellen? Oder sich grundsätzlich nicht darauf einlassen?

Für Antworten danke im Voraus

Datenschutz, Immobilien, Mietwohnung, vermieter, Personalausweis
Wie kann man am günstigsten ein Haus an den Schwiegersohn abgegeben?

Hallo zusammen,

unsere Tochter ist leider im Alter von 35 Jahren von uns gegangen. Unser Schwiegersohn ist für uns wie unser eigenes Kind. Ich habe selbst eine ältere Mutter (93 J.) und einen Bruder (65 J.); ich möchte jedoch, dass keiner der beiden etwas erbt, bzw. eben nur mögliche Weinbergle usw. aber nicht unser (von mir und meiner Frau) bewohntes Haus (Verkehrswert ggf. 400.000€). Dies würden wir gerne dem Schwiegersohn vererben / schenken / kostengünstig zukommen lassen. Geld wollen wir eigentlich nicht von ihm. Ich werde 70 und meine Frau 69, wie lange wir noch leben, dass weiß nur der liebe Gott.

Für uns sollte die Sache am liebsten zeitnah angegangen werden. Recherchen zufolge ist das Vererben doch die ungünstigste Lösung? Eben durch den Pflichtteil für meine Mutter / Bruder und eben der Erbschaftssteuer.

Mit einer Schenkung lese ich nur, dass hier die Schenkungssteuer anfällt und natürlich sofern wir unter 10 Jahren versterben, auch mein Bruder / Mutter einen Pflichtteil fordern könnten?

Ist ein Verkauf an den Schwiegersohn sinnig? Wir würden die Immobilie somit von ihm mieten und ihm so das Geld wieder "zurückführen"? Noch dazu könnte er so mögliche Reparaturen über die Steuer absetzen usw.

Ich bin total ratlos was die günstigste und für ihn / uns beste Lösung ist.

Mit freundlichen Grüßen,

HM

Erbschaft, Immobilien, Schenkungssteuer
Einführung einer Jahresabrechnung (WEG-Abrechnung) nach mehr als 10 Jahren möglich?

Hallo Community,

wir haben eine familiäre Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund mehrerer Erbvorfälle. Das heißt, jegliche Kommunikationen haben unter uns, in der Familie, stattgefunden ohne jeglichen (außer)-ordentlichen Eigentümerversammlung. Eine Partei besitzt die hälfte einer Wohnung dieser Gemeinschaft.

Da wir wissen, dass diese Person keine finanzielle Mittel vorweisen kann und es aus privaten Streitigkeiten nicht möglich ist, dass die Person in die geteilte Eigentumswohnung ziehen kann, haben wir aus familiären Sinn und der Fairness zu Gute jegliche Kosten zum Tragen der Wohnung selbst übernommen. Damit hatten wir bis jetzt auch kein Problem. Man muss noch dazu sagen, dass diese Wohnung u.a. aufgrund von einer fehlender Heizung und Weiterem nicht bewohnbar ist und hier auch keine Mieteinnahmen zustande gekommen sind. Sie steht bis heute leer.

Nach mehr als 10 Jahren möchte diese Person nun ausbezahlt werden oder den Anteil verkaufen. Das ist natürlich auch das Recht dieser Person. Wir möchten diese Wohnung gerne behalten und haben nach einer Wertermittlung ein dem Resultat entsprechendes Angebot erstellt. Die Partei möchte dieses Angebot nicht annehmen, da die Person sich durch einen Verkauf mehr erhofft.

Nun wird diese Person leider sehr persönlich und stellt uns unter Druck, die Wohnung an eine dritte Person zu verkaufen. Dies geschieht aber aktuell nicht über den Rechtsweg. Auch zu einer ihr zustehende Zwangsversteigerung ist es bisher nicht gekommen.

Aus diesem Grund möchten wir für uns alle und nicht nur für die hier angesprochene Person fair werden und eine Jahresabrechnung einführen. Nicht mal rückwirkend, sondern einfach nur ab diesem Jahr bis wir zu einer Einigung (Verkauf, Auszahlung, etc.) kommen. Ist es möglich, eine solche Jahresabrechnung nach der langen vergangenen Zeit einzuführen?

Vielen Dank!

eigentumsrecht, Immobilien, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Wohnen, Eigentümergemeinschaft

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