Von der Tochter wurde vor fünf Jahren ein Wohnhaus sehr günstig (30.000 Euro) über eine Zwangsversteigerung erworben. Sie möchte das Haus energetisch sarnieren lassen und benötigt ein Darlehn über 50.000 Euro. Die Bank sieht das Haus als Sicherheit nicht geeignet an, weil der Kaufpreis so niedrig war und verweigert das Darlehn. Eigenmittel sind nicht vorhanden. Der Vater möchte der Tochter helfen, kauft ihr das Haus ab, übernimmt die Verpflichtungen und kann das gewünschte Darlehn beantragen. Die Tochter zahlt in Zukunft Miete an den Vater. 1. Grunderwerbssteuer fällt unter direkten Verwandten nicht an? 2. Alle Sarnierungsmaßnahmen, wie auch der Erwerb des Mietobjektes, kann der Vater steuerlich absetzen? 3. Wie erreicht man, daß die Tochter das Haus nach Abtrag der Darlehn oder bei Todesfall des Vaters das Haus zurück erhält und nicht mit den Geschwistern teilen muß?
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