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Übergangsgewinn oder Ware abverkaufen?

Hallo zusammen,

ich stehe vor der Umwandlung meines Einzelunternehmen in eine noch zu gründende GmbH, da ich die Umsatzgrenze überschritten habe und somit bilanzierungspflichtig werde.

Als E-Commerce Händler habe ich die letzten 2 Jahre meine gesamten Gewinne reinvestiert und habe nun einen Lagerbestand von rund 500.000€.

Nun habe ich zwei Optionen:

  1. Ich versuche bis Ende des Jahres meinen Lagerbestand auf 0€ (bzw. 25.000€ für die Stammeinlage) abzuverkaufen, um keinen Übergangsgewinn zu haben. In diesem Fall verliere ich rund 100.000€ Gewinn, da ich im November und Dezember keine Ware mehr kaufen dürfte und habe eine ziemlich hohe Einkommenssteuer im EU, da die Umsätze dieses Jahr ziemlich hoch sein werden.
  2. Ich lasse alles wie es ist und habe einen Übergangsgewinn von 500.000€, der versteuert werden muss.

Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

  1. Im Fall 2. hätte ich dann keinen Gewinn im EU (da ich die Ware überführe und somit kein Umsatz zustande kommt), somit spare ich mir dort die Einkommenssteuer und verlagere diese in den Übergangsgewinn. Wann muss die Steuer auf den Übergangsgewinn gezahlt werden und auf welcher Ebene? Also wird diese mit in die GmbH übernommen und ich kann den aus den zukünftigen Mitteln der GmbH zahlen oder muss ich, damit ich die Einkommenssteuer von rund 200.000€ zahlen kann, Kapital aus der GmbH auszahlen und die Steuern quasi auf privater Ebene zahlen?
  2. Welche Option ist die bessere? In Fall 1 habe ich eine deutlich höhere Steuerlast jetzt, da der Gewinn in diesem Jahr dann noch ziemlich hoch ist und ich die volle Einkommenssteuer zahlen müsste. Zusätzlich verliere ich ziemlich viel zukünftigen Gewinn, da ich keine Ware in Q4 einkaufen könnte, da der Lagerbestand am Ende des Jahres bei 25.000€ sein soll. In Fall 2 hätte ich auf Ebene des Einzelunternehmens keine Steuern (weil mein Gewinn der letzten Jahre keinen Einnahmen gegenübersteht, da die Ware ja überführt wird) aber dafür den hohen Übergangsgewinn.

Ich bin etwas ratlos, wie ich mich entscheiden soll, da ich insbesondere nicht weiß, aus welchen Mitteln die Steuer auf den Übergangsgewinn zu leisten ist. Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben oder hat das Ganze schon mal durchgemacht.

Viele Grüße

Ben

GmbH, Steuern, Einzelunternehmen

Können Steuerfreibeträge zurück erstattet werden?

Guten Tag zusammen,

Ich habe folgendes Problem, unzwar war mein Verlusttopf bei -1216,94 € und mein Steuerfreibetrag bei 995,88 €.

Anschließend habe ich eine Aktie mit -707,78 € Verlust verkauft, sodass mein Verlusttopf auf -1924,72 € gestiegen ist.

Dann habe ich eine Aktie mit +2647,09 € Gewinn verkauft, sodass mein Verlusttopf ausgeschöpft war und die restlichen +722,37 € (+2647,09 € - 1924,72 €) vom Steuerfreibetrag abgezogen wurde. Mein Steuerfreibetrag betrug dann noch 273,51 € (995,88 € - 722,37 €). Dann wollte ich mein Verlusttopf wieder auffüllen und habe eine Aktie mit -779,45 € Verlust verkauft, sodass mein Verlusttopf auf -779,45 € angestiegen ist und mein Sparer-Pauschbetrag 273,51 € betrug.

Eine Woche später habe ich dieselbe Aktie weiter mit Verlust verkauft (Aktie komplett abgeschrieben), unzwar für -1524,60 €. Dann bin Ich davon ausgegangen, dass mein Verlusttopf auf -2304,05 € angestiegen ist, jedoch war das nicht der Fall und das hat mich irritiert. Mein Verlusttopf betrug laut Abrechnung -1581,68 € und aus heiterem Himmel war mein Sparer-Pauschbetrag wieder bei 995,88 €. Jetzt wollte ich wissen, warum das so ist.

Als ich die Aktie mit -1524,60 € Verlust verkauft hab, stand in der Rechnung "Aktie vor Geschäft" -57,08 € und "nach Geschäft" -1581,68 €.

Meine Frage lautet: Wieso wurden die -779,45 € Verlust auf die 273,51 € hinzuaddiert? (779,45 € + 273,51 € = 1052,96 € - 57,08 € = 995,88 €). Kann mich da jemand aufklären?

Aktien, Verkauf, Gewinn, Steuerfreibetrag, Verlustverrechnung