Finanzamt verlangt einen Erbschein

Guten Abend, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Meine Mutter ist nach einer fast 3 monatigen Krankenhausodyssee im Krankenhaus verstorben. Sie wollte eigentlich nach ihrer Genesung in ein Pflegeheim ziehen. Kurz vor ihrem Tode haben wir 3 Geschwister die Mietwohnung schon fast abgewickelt gehabt.(Ausräumen u. kleine Renovierungen). Da sie Einkommenssteuerpflichtig war (2 kleine Betriebsrenten, eigene Altersrente, Witwenrente ), sie diese immer selbständig ausgefüllt hat, bat ich das zuständige Finanzamt um eine Fristverlängerung, die auch gewährt wurde. Jetzt knapp 4 Wochen nach ihrem Tod wollte ich die Steuererklärung 2013 für meine Mutter machen, wobei mir auffiel, dass der Behindertenpauschbetrag in 2012 vom FA nicht berücksichtigt wurde. Ich rief beim zuständigen Finanzbeamten an und bat um Erklärung (Behindertenausweis war abgelaufen)... es müsste ein Erbschein eingreicht werden um etwaige Steuerrückzahlungen entgegennehmen zu dürfen. Meine Mutter war keine vermögende Frau. Sie hatte kein Haus, keine Werpapiere oder anderes Vermögen. Die kleine Todesfallversicherung ca. 8500,- Euro haben wir für die Beerdigungskosten veranschlagt. Die anderen Habseligkeiten, wie Schmuck, davon das meiste Modeschmuck, Eheringe, kleine Haushaltsgeräte haben wir untereinander aufgeteilt. Müssen wir jetzt wirklich noch einen Erbschein haben für ca. 200-300 Euro die evt. zur Erstattung vom Finanzamt kommen ? Für das Girokonto meiner Mutter ist meine Schwester schon vor ca. 5 Jahren als Kontomitinhaberin eingetragen worden und es sind dort ca. 1000 Euro drauf, davon sind noch Mietnebenk. und Eigenanteil fürs Krankenhaus zu bezahlen. Ich habe die Steuererklärung hier liegen und weis nicht, ob ich sie jetzt abschicken soll. Bin ich als Unterbevollmächtigte überhaupt berechtigt zu unterschreiben ? Das wichtigste aber: ist ein Erbschein wirklich erforderlich ? Vielen Dank im voraus

Erbe, erbrecht, Finanzamt, Erbschein
Erbe Was steht uns zu ? Oma Verstorben - Ihr Sohn, mein Vater auch verstorben

Hallo,

unsere Oma ist mit 88 verstorben. Sie hatte Alzheimer und lebte die letzten 12 Jahre im Heim. Sie besitzt außer einer größeren Summe Geld nichts weiter von Wert.

Sie hatte 2 Kinder mein Vater und deren Schwester. Mein Vater ist schon 1 Jahr tot. Er hatte 2 Kinder mich und meine Schwester. Es gibt laut Auskunft meiner Mutter nur ein handgeschriebenes Testament. Dies befindet sich im Besitz meiner Tante. (Tochter der verstorbenen Oma). Ob das je ein Notar gesehen hat bezweifle ich. In wie weit Oma noch klar bei Sinnen war und von wann das Testament unterschrieben weiß ich nicht.

Meine Mutter kennt den Inhalt dieses handgeschrieben Testaments und meint nur meine Tante wäre bedacht.

Nun die Frage: Soweit ich mich belesen habe, hätten meinem Vater 50 % zu Lebzeiten bekommen. Da er nun schon verstorben ist, dürfte sein Anteil auf seine Kinder mich und meine Schwester übergehen. Ist dem auch so, falls nur meine Tante als Erbin bestimmt wurde ?

Pflichtanteil ? Wie können wir unseren Anspruch geltend machen? (Falls wir einen haben)Ich habe noch nie geerbt und wir wissen nicht wie wir vorgehen sollen? Abwarten ob meine Tante von selbst zu uns kommt ? Hingehen und einfordern? Würde ich nur wenn ich auch sicher bin einen Anspruch zu haben. Wollen aber auch nichts in den Sand setzen und auf eine Summe x verzichten. Meine Tante bekommt Hartz 4 und mein Onkel ist auf Rente. Haben Sorge das sie alles verprassen oder das Amt das Erbe vielleicht in Anspruch nimmt.

Müsste das Testament nicht zu einem Notar ? Oder ist das erst ab größeren Summen nötig ?

Meine Schwester und ich waren noch nie Arbeitslos und kennen uns weder mit Hartz 4 noch mit Erbrecht aus. Alles sehr kompliziert für uns.

Vielen Dank für die Hilfe.

Erbe, erbrecht, Erbschaft, pflichtanteil, Recht, Zivilrecht, BGB, Erbfolge

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