Geht Erbschaftssteuerschuld auf Erben desjenigen über, der die Steuerschuld hat?

3 Antworten

Die Steuerschuld ist ja, wie auch jede andere Verbindlichkeit, Bestandteil des Erbes und geht damit an die Erben über.

Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr sind Nachlassverbindlichkeiten. Selbst dann, wenn sie durch Entstehung fällig, aber noch nicht beschieden sind.

G imager761