Miterben

3 Antworten

Er darf das Schloss austauschen, weil ihm die Wohnung zum Teil gehört und ihr als Miterben ihm diese wohl zur Nutzung überlassen habt.

  1. Wer zahlt die Kosten (Grundsteuer, Versicherung usw.)?

  2. Ihr müßt Euch einigen, ob Ihr eine Entschädigung dafür wollt, dass Der Vater dort wohnt.

  3. Ihr könntet ihm die Wohnung gegen Zahlung völlig übertragen.

aber das Schloss auszuwechseln ist absolut OK.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Jetzt hat er plötzlich den Schloss ausgetauscht wir Kinder sind Miterben ! darf er das?

Ja: Solange dein Vater nicht aufgebahrt in der Wohnung liegt, sondern dort wohnt, seit ihr Besucher.

Er ist Mieter oder Besitzer mit Hausrecht, kann die Schlüssel herausfordern oder kurzerhand das Schloss auswechseln, wenn er Ruhe haben will :-)

Selbst wenn ihr schon als Miteigentümer der Wohnung im Grundbuch eingetragen sein solltet, nicht erst werdet (was ja lange noch nicht feststeht, wenn sie eurem Veter gehört), habt ihr als Miteigentümer kein jederzeitiges Betretungsrecht:-O

G imager761

Wenn er da wohnt, hat er natürlich das Recht auf Privatsphäre.

Inwieweit Ihr als Erbengemeinschaft eine Einigung bzgl. des gemeinsamen Erbes erreicht (oder nicht) steht auf einem ganz anderen Blatt.

Thema Erbengemeinschaft:

Wenn Papa so weitermacht und nicht mit den Miterben spricht und sie auszahlt, dann könnte ein einziger Miterbe ganz schnell die ETW zur Zwangsversteigerung bringen. Das könnte für Papa ein böses Erwachen beim Postlesen bedeuten.

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