Unterliegt ein Nießbrauchsrecht, das mit Tod auf jemanden übergeht der Erbschaftssteuer?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich versuche das mal zu interpretieren: Das Eigentum am Haus ist dem Enkel schenkweise übertragen worden. Dieses Eigentum ist mit einem Nießbrauch zu Guinsten der Schenkerin, also Deiner Mutter, belastet. Es ist im Rahmen der Schenkung verfügt worden, dass nach dem Tode der Mutter erneut ein Nießbrauch auflebt und zwar diesmal zu Deinen Gunsten. Die für mich interessante Frage ist, ob das die Schenkung eines Nießbrauchs durch die Mutter an Dich ist oder ob der Umstand Einfluß hat, dass eine solche Belastung ja nur im Zusammenwirken von Schenker und Beschenktem möglich ist.

Ich äußere mich deshalb so vorsichtig, weil eine derartige Konstruktion der eingehenden Prüfung durch einen Steuerberater bedarf und Ihr gut daran getan hättet, einen solchen schon zu beauftragen bevor Ihr Euch ein solches Wunderwerk habt einfallen lassen. Möglichwerweise habt Ihr da an der falschen Stelle gespart und müßt nun nicht nur mit den Kosten der steuerlichen Beratung, sondern auch mit den eventuellen steuerlichen Folgen leben.

Nach ihrem Tod fällt dieses Nießbrauchsrecht an mich.

Wie denn das? Der Nießbrauch ist unveräußerlich und nicht vererbbar, allenfalls auf eine andere Person lebzeitig zu übertragen, § 1059 BGB.

G imager761

Wenn die geschilderten Fakten so sind, wie geschrieben:

  1. Ja
  2. praktisch wird keine Erbschaftsteuer anfallen, denn so ein Haus ist kaum denkbar, dessen Nießbrauch einen Wert von über 400.000 (Freibetrag) übersteigt.