Erbe ausgeschlagen, Soll-Saldo gemeinsames Konto Erbmasse zu 100% oder nur zu 50%

3 Antworten

Mit ihrer Erbausschlagung kann sich die Bank auch an dich als gesetzlichem Erben des Erblassers wenden, sofern du nicht ebenso fristgerecht Erbausschlagung erklärst oder Antrag auf Nachlassverwaltung stellst, um wenigstens Haftung aus eigenem Vermögen zu verhindern :-).

Nur bei allseitiger Erbausschlagung wäre die Forderung nicht vom Landesfiskus beizutreiben, dem der überschuldete Nachlass dann zufiele.

Die 50% vom Konto und seine Kreditkarte muss sie m.M.n. nicht zahlen. Was meint Ihr?

Nein, das ist falsch: Vielmehr haftet deine Mutter bei einem gemeinsamen Konto als Gesamtschuldnerin, also auch allein und in voller Höhe für die offenen Verbindlichkeiten :-O

Dabei ist es völlig unerheblich, mit welcher Verfügung oder über welche der für das Gemeinschaftskonto ausgestellten Karten diese Schulden entstanden: Als Vertrgspartnerin haftet sie für den Saldo von 6.000 EUR ihres Gemeinschaftskontos :-O

G imager761

Ich vermute mal, daß die Eltern für das Girokonto gesamtschuldnerisch haften, d.h. hier muß die Mutter - selbst bei ausgeschlagenem Erbe - den Saldo begleichen.

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.

Was ich nicht verstehe, ist, wenn das Konto einen Plussaldo hat, dann steht ihr nur die Hälfte zu und die andere Hälfte geht in die Erbmasse.

Wenn das Konto allerdings im Minus ist, dann gehört ihr alles allein.

Das ist doch nicht fair.

Erbeausschlagen 
Fragesteller
 02.07.2014, 08:29

Es gibt übrigens auch Konten, die ihm alleine gehörten. Da wir das Erbe ausschlagen, müssen wir dafür nicht haften.

Aber wer gleicht den Saldo eigentlich aus, wenn das Erbe ausgeschlagen wird? Der Staat ist dann Erbe. Muss er dann der Bank den Saldo ausgleichen, oder bekommt die Bank von niemanden das Geld?

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wfwbinder  02.07.2014, 18:42
@Erbeausschlagen

Schulden für die er allein haftet, wo es also keinen Mitverpflichteten und keinen Bürgen gibt, dafür muss keiner von Euch zahlen.

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Erbeausschlagen 
Fragesteller
 04.07.2014, 10:13
@wfwbinder

Das heißt für seine Kreditkartenabrechnung (die Karte ist nur auf ihn ausgestellt und nur er hat auch damit bezahlt), die noch nicht dem Konto belastet ist, müssen die Erbausschlager auch nicht gerade stehen?

Oder darf die Bank sagen, dass die Abrechnung noch dem gemeinsamen Konto belastet werden darf. (Dispo ist ausgeschöpft, daher eigentlich keine Abbuchung möglich)

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wfwbinder  02.07.2014, 18:41

Du bringst einfach zwei Dinge durcheinander (für einen nicht juristisch gebideten aber ncihts aussergewöhnliches).

Auch wenn es um Schulden geht, werden die im Erbfall vom Vermögen abgezogen und so im Verhältnis geteilt. Alles klar.

Hier sind wir aber in einem anderen Bereich.

Es wird kein ERbe angetreten, sondern ausgeschlagen. ERbrechtlich gibt es also kein Vermögen, von dem ihr Schulden abziehen könnt. Weil das Erbe völlig abgelehnt wird.

Erbfall beendet.

Nun kommt die Bank und sagt:

Von den Erben bekommen wir unsere Forderung nicht bezahlt. Da ist nichts zu holen.

Wen können wir kriegen, gegen den wir eine Forderung geltend machen können?

Dann sehen die, es ist ein gemeinsames Konto. Es gibt eine Möglichkeit den Mitverpflichteten (die Mutter) in Anspruch zu nehmen.

Die kassieren nicht über erbrecht, sondern ganz einfach, weil es Schulden sind, bei denen die Mutter Schuldnerin ist.

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