Bargeld aus dem Erbe: Habe ich ein Recht auf einen Vorschuß?
Hallo, meine Mutter ist Ende März verstorben. Mein Vater ist schon vor über 26 J. verstorben.
Ich habe noch 5 Geschwister.
Wir haben jz eine Erbengemeinschaft und wollen das Haus verkaufen, aber es zieht sich.
Meine Mutter hat auch Bargeld hinterlassen.
Habe ich ein Recht auf einen Vorschuß? oder müssen damit alle anderen 5 Geschwister einverstanden sein?
vg
4 Antworten
Danke an @lle :)
ich meinte natürlich ein Vorschuß von dem Barvermögen, in Höhe von ca 500 € als Vorschuß. Müssen da alle 5 Geschwister einverstanden sein oder reicht es, wenn ich sie davon in Kenntnis setze, dass ich mir diesen Vorschuß auszahlen lasse???
Kann man das restliche Barvermögen schon jetzt aufteilen? Man kann ja einen kleinen Teil für die Nebenkosten vom Haus zurück behalten. lg
Tatsächlich handelt ihr als Erbengemeinschaft übereinstimmend oder garnicht. Mit einem Vorschuss müssten also alle Erben einverstanden sein.
Da das Erbe aus Reinnachlass bezahlt wird, müssen erst einmal alle Verbindlichkeiten und die Bestattung bezahlt sein, bevor man seinen Erbanteil überhaupt kennt.
G imager761
oder müssen damit alle anderen 5 Geschwister einverstanden sein?
Ja.
Hallo,
normal wäre, dass das Bargeld unter den 5 Kindern aufgeteilt wird. Darauf hättest Du Anrecht.
Einen Vorschuss auf den Erlös des Hauses musst Du mit den Geschwistern verhandeln.
Viel Glück
Barmer
Solange eine Immobilie zum Erbe gehört, sollte man auch bedenken, dass diese laufende Unkosten verursacht die oftmals nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Damit ist es ungeschickt, Barvermögen sofort aufzuteilen und dann bei anfallenden Unkosten wieder alle Erben anzugehen, damit diese von allen auch bezahlt werden.