Was passiert genau, wenn ein Elternteil stirbt und Haus und Vermögen vorhanden ist?

2 Antworten

Wenn ein Elternteil stirbt und es kein Testament gibt.

Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Da erben überlebender Ehegatte und Kinder, wobei die näheren Einzelheiten auch vom Güterstand abhängig sind:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge#Ehegattenerbrecht

Wenn Du von "auszahlen" sprichst, dann hast Du die irrige Vorstellung, dass der überlebende Ehegatte quasi Alleineigentümer des Erbes ist. Das aber ist beim ERBE gerade nicht der Fall. Alle Erben sind Miteigentümer ihrem Erbanteil entsprechend. Die Problematik des "Auszahlens" stellt sich dann, wenn ein Testament vorliegt und das die Erbfolge abweichend vom Gesetz bestimmt, z.B. den Ehegatten zum Alleinerben macht. Dann haben die Kinder ein Pflichtteil. Da man Häuser nicht in Stücke sägen kann, sind die Kinder in dem von Dir vorgestellten Fall -sofern der verstorbene Ehegatte Allein- oder Miteigentümer des Hauses war- durch Erbfolge zu Miteigentümern geworden.

Liegt kein Berliner Testament vor werden Kinder, die eine gute Beziehung zu dem verbleibenden Elternteil haben, selbstredend auf ihr Erbe verzichten und somit dafür sorgen, dass Mutter oder Vater ohne Stress im eigenen Haus verbleiben kann.

althaus 
Fragesteller
 05.12.2013, 16:23

So wie ich @TaxQA verstanden habe, bekommen die Kinder trotzdem den Pflichtteil auch wenn sie das Erbe ausschlagen. Kann das sein oder habe ich das falsch verstanden?

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Primus  05.12.2013, 16:34
@althaus

Tun sie das nicht, wird der noch lebende Elternteil alles erben

TaxQA schreibt doch das Gleich wie ich..

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Rat2010  05.12.2013, 16:42
@althaus

Der Pflichtteil muss eingefordert werden. Er wird nicht automatisch fällig. Du hast das also falsch verstanden.

Meine Frage von heute ging in genau die Richtung. Was ist, wenn eines der Kinder Sozialhilfeempfänger ist? Ein (Berliner) Testament wäre dann einerlei. Das Sozialamt würde den Pflichtteil einfordern. Nur kann es sich dann wohl auch um einen Härtefall handeln und das Sozialamt nicht tätig werden.

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