Auszahlung von Genossenschaftsanteilen nach Tod?

2 Antworten

Nein die Anteile gehen auf den Erben über und der kann dann erst kündigen und muss warten bis der Geschäftsbericht Bilanz durch Hauptversammlung entlastet wird.

Hängt aber von den Satzungen der Genossenschaft ab und gesetzlichen Bestimmungen.

Hm...schick mal den Vertrag her, dann können wir ihn für dich lesen und dir antworten.