Erbengemeinschaft Handlungsbedarf?

Jetzt habe ich auch mal wieder eine Frage. 

Der Ehepartner ist verstorben, es gibt kein Testament. Die Witwe und drei erwachsene Kinder erben nach gesetzlicher Erbfolge gemeinsam. Es gibt ein Haus und ein Wohnung, die beiden Ehepartnern zu je 50% gehören; zusätzliches Geld ist keins vorhanden, da erst kürzlich das Dach des Hauses erneuert wurde. Die Witwe möchte im Haus bleiben und auch weiterhin die Mieteinnahmen aus der Wohnung für sich nutzen.

Muss die Erbengemeinschaft nun tätig werden und irgendetwas tun (Notar, Grundbuch umschreiben, Verträge aufsetzen...) oder können alle warten, bis auch der zweite Erbfall eingetreten ist (hoffentlich nicht so bald) und dann erst handeln?

Die Erbengemeinschaft kann sich auch (noch) nicht entscheiden, wer was/wie viel/welchen Teil bekommen soll. Können sie sich mit der Entscheidung Zeit lassen und auch später noch (beim Notar?) die "Anteile" festlegen, die jeder bekommt (wenn sich alle einig sind), inkl. etwaiger Ausgleichszahlungen an Geschwister bei Übernahme des Hauses (im Zuge der "Erbauseinandersetzung"?), oder ist es irgendwann zu spät und es wird davon ausgegangen, dass die Kinder beim ersten Erbfall auf ihre Erbteile verzichtet haben? 

Die Kinder möchten ihrer Mutter keinen Druck machen und haben es auch nicht eilig, ihre Anteile zu bekommen. 

Es wäre nur blöd, wenn hinterher stillschweigend davon ausgegangen wurde, dass die Witwe alles geerbt hat und nach dem zweiten Erbfall dann ggf. zu hohe Beträge vererbt werden und bei den Kindern Erbschaftssteuern anfallen. 

Habt ihr einen Rat? 

(Sterbeurkunde dauert in dieser Stadt 8 Wochen. 4 Wochen sind schon vorbei.) 

Erbengemeinschaft, Erbschaft
Privatinsolvenz bei Erbgemeinschaft?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

aufgrund einer gescheiterten Selbstständigkeit, werde und muss ich eine Privatinsolvenz anmelden. Hierfür ist bereits alles nötige in die Wege geleitet. Allerdings habe ich schlaflose Nächte - weil ich 2015 aufgrund eines Testamentsfehler meiner Großmutter, dass halbe Haus gesetzlich geerbt habe. Wir haben es damals dann so stehen lassen, da ich im Fall X das Haus sowieso komplett übernehmen soll.

Laut meiner Unterlagen wurde allerdings kein Wohnrecht auf Lebenszeit im Grundbuch hinterlegt, sodass jetzt der Tenor ( wird noch von Anwälten geprüft ) ist, dass dieses Haus im Zweifel in die Zwangsversteigerung läuft. Meine Großmutter ist 84 und hat keinerlei finanzielle Mittel um mir die Hälfte des Hauses auszuzahlen. Jetzt ist meine Frage ob hier jemand Ahnung oder Erfahrung in diesem oder vergleichbaren Bereich hat. Wird im Zweifel nur meine „Hälfte“ versteigert? Oder aufgrund der Zahlungsunfähigkeit meiner Großmutter das ganze Haus und sie muss in Ihrem Alter das Haus aufgeben? Das macht mich Irre weil ich alles in Kauf nehme, nur nicht das meine Großmutter jetzt noch aufgrund meiner Situation das Haus verliert.

Das Haus hat einen verhältnismäßig geringen Wert ( ca. 70.000€ ).

Die Schulden belaufen sich aktuell bei 65.000€.

über eine subjektive Antwort wäre ich sehr dankbar ..

Erbengemeinschaft, Privatinsolvenz, Schulden, Zwangsversteigerung
Vorerbe - Nacherbe - was tun?

Ich frage hier für meinen Sohn da die ganze Sache total verzwickte ist und irgendwie selbst die Anwälte glaub nicht weiter wissen und wir von einem zum anderen geschickt werden.

Der Vater meiner Kinder ist 12/21 verstorben. Da gab es dann eine Erbengemeinschaft alles gut und schön, es kamen lediglich Einkommenssteuern auf die Kinder (2 sind volljährig) zu.

Opa, der Lebensgefährte der leiblichen Oma seit 30 Jahren ist 11/22 verstorben. Dieser hat ein Testament 2004 gemacht von dem keiner was wusste. Da wurde seine Lebensgefährtin (die leibliche Oma)als vorerbin eingetragen, der verstorbene Vater meiner kinder als Nacherbe und letztendlich mein ältester Sohn als Nachersatzerbe.

Nun ist die Oma leider 4/23 auch verstorben. Was heisst mein Sohn erbt als nacherbe vom nicht leiblichen Opa. Er ist als allerbeste eingesetzt. Der Opa hatte noch 2 lebende Kinder die ihren pflichtanteil beanspruchen. Dies haben sie bereits nach dessen Tod bei der vorerbin geltend gemacht. Das Gutachten für Haus kam jedoch erst nach ihrem Tod. Wer trägt nun den pflichtteilsanspruch der Kinder vom ursprünglichen Erblasser? Die erben des vorerbens oder der nachersatzerbe? Müssen die erben des vorerben die erbschaftssteuer entrichten, da diese noch nicht bezahlt wurde? Wir wissen dass auch erbschaftssteuer auf meinen Sohn zu kommt in Höhe von 30 Prozent weil er nicht verwandt war mit dem Erblasser.

Nun zum zweiten erbstreit gerade der verstorbenen Oma. Da gibt es nun 11 erben 4 Kinder und 6 Enkelkinder die anstelle des verstorbenen Vaters gerutscht sind. Für die minderjährigen Kinder haben wir das Erbe ausgeschlagen. Da die Oma in dem Haus von ihrem Lebensgefährten gelebt hat was mein Sohn nun geerbt hat, hatte ihre Tochter noch einen Schlüssel. Diese hat über Nacht direkt am Todestag alle Papiere der letzten 10 Jahre verschwinden lassen, den gesamten Schmuck ihrer Mutter mit genommen sowie ein Auto und ein Kfz Hänger, sowie spardosen die für Enkelkinder bespannt wurden. Die Kfz hat sie 5/23 auf sich angemeldet und bewegt diese Fahrzeuge. Es sind noch 10 Tage Zeit das Erbe auszuschlagen und heute hat sie gemeint dass sie das tun wird. Ist das denn möglich wenn sie schon alles genommen hat?

Mein Sohn der vom Opa geerbt hat (Haus Grund und lebensversicherung) möchte das Erbe auch ausschlagen. Macht das Sinn als nachersatzerbe? Hat das Einfluss auf das Erbe seines nicht leiblichen Opas?

Ich weiss sehr komplex und wir sind alle irgendwie überfordert aber vllt kennt sich doch wer besser aus als wir. Danke

Erbengemeinschaft, erbrecht, Erbschaft, Erbschaftssteuer, Erbe ausschlagen
Berechnung der Steuer bei Auflösung eine Landwirtschaftlichen Betriebes?

Hallo und guten Abend,

Ich bin neu hier bei Finanzfrage.net. Erstmal Hallo an alle. Ich hoffe nun endlich hier eine verwertbare Aussage zu finden zu meinem Fall der wie folgt ist.

Es geht um eine Erbengemeinschaft eines noch nicht aufgelösten Landwirtschaftlichen Betriebes. Die Erbengemeinschaft besteht seit 1994. Aus drei Parteien zu je 1/2 und 2 x 1/4. Die Erbengemeinschaft war sich soweit einig. Nur die Steuerliche Lage war nicht klar. Das war so 1999. Dann bestand Interesse einer Kommune an einem Grundstück zum Kauf .

Mit dem Verkauf wären die Steuern zu stemmen gewesen. Wir waren beim Spezialisten für Steuerrecht in der Landwirtschaft um alles abzuklähren.Es war alles geregelt. 1 Woche vor Unterzeichnung springt die Gemeinde ab.

Lässt aber wohlwissend das Ackerland zum Bauerwartungsland eintragen. Was bedeutet das für die Auflösung noch mehr Steuern anfallen. Weil Ackerpreis und Bauerwartungsland ca. Das 10 fachen. Das war 2008. Damit rückte die Machbarkeit in weite Ferne.

Dann gegen 2013. Die Kommune unter neuem Bürgermeister zeigt wieder Interesse. Diesmal in Zusammenarbeit mit einer Baugesellschaft. Treffen mit der Gesellschaft, Vorlage von Bauplänen. Wir mussten ein neues Gutachten erstellen lassen. Die letzten von 1994 und von 2002. Werte alle bekannt. Wieder zum Spezialisten berechnen wegen Steuer. Wohlgemerkt Erbengemeinschaft immer noch einig. Nur die Steuern. Da Bauerwartungsland das Betriebsvermögen hoch hält, und man das nicht durch drei Teilen kann.

Weiter zur Baugesellschaft mehrere Termine, wir wissen was die Gesellschaft Zahlen müsste damit wir die Steuern begleichen können. Termin zur Kaufpreisverhandlung steht. Wir glauben es geschafft zu haben. Zwei Tage vor Termin absagen der Baugesellschaft. Die Erben des angrenzenden Grundstückes wollen doch nicht verkaufen, sondern die Haltefrist von 10Jahren für Steuerbefreiung einhalten.

Jetzt ist fast 2023. Die Nachbarische Erbpartei würde jetzt verkaufen. Baugesellschaft hat kein Interesse mehr. Ersten wegen der Wirtschaftlichen Lage, zweitens weil sie schon genug investiert haben und wieder müssten.

Unsere Erbengemeinschaft immer noch soweit einig. Aber die Steuern. Ich möchte nicht mehr zum Spezialisten. Bin mittlerweile Recht fit In der Erbsache. Nur Steuerlich Blick ich nicht ganz durch. Ich würde es jetzt gerne Auflösen. Weil meine Tante wird bald 80. Hat auch drei Kinder. Wenn die Nachrücken finden wir keine Lösung mehr. Teilungsversteigerung ist Letze Option. Wie gesagt wir sind uns einig. Es ist etwas Vermögen da ich weiß nur nicht ob mein Anteil reicht.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Wie berechnet sich meine Steuer auf die Auflösung. Persönlicher Steuersatz? Tabellarischer Steuersatz 0 - 2 Mio € mit 30% bei Steuerklasse 3.? Freibetrag nur ab 55 Jahr möglich, da bin ich raus. Oder greift auch der persönlichen Freibetrag?

Weiß da jemand genauer bescheid und kann mir helfen?

Danke fürs Lesen und eure Antwort.

Grüsse inflames

Erbengemeinschaft, erbrecht
Zweifamilienhaus einer Erbgemeinschaft vermietet an Miterbe und einen Dritte?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung bzgl. der Vermietung eines Zweifamilienhauses einer Erbengemeinschaft an einen Miterben und einen Dritten.

Es liegt folgende Situation vor:

Das Zweifamilienhaus war vor dem Erbe im gemeinsamen Besitz meiner Eltern (50% / 50%). Nachdem Versterben meiner Mutter haben nach gesetzlicher Erbfolge mein Bruder und ich jeweils 1/8 an der Immobilie geerbt, die anderen 1/4 gingen an meinen Vater. Schon bereits vor dem Erbfall bewohnte mein Bruder die Wohnung im Erdgeschoss zur Miete. Die Miete wurde nachdem Erbfall um seinen Anteil (1/8) gekürzt. Die Wohnung im OG stand aufgrund von Renovierungsarbeiten vor dem Erbfall leer, ist aber für das gesamte betreffende Steuerjahr jetzt vermietet gewesen.

Zur korrekten Versteuerung hatten wir uns an einen Steuerberater gewandt. Dieser erstellte für uns drei sowohl die Einkommenssteuererklärung wie auch die "Steuererklärung" der Erbengemeinschaft. Soweit so gut. Mir ist allerdings jetzt aufgefallen, dass mein Bruder (wohnt zur Miete im EG) nicht in der vom Steuerberater angefertigten Erbengemeinschaft auftaucht. Es wurden in der Anlage V auch keine Mieteinkünfte bei meinem Bruder angegeben. Stattdessen sind die Mieteinkünfte (EG+OG) zu (6/8) / (7/8) = 85,714% auf meinen Vater (ihm gehören 6/8 der Immobilie) und (1/8) / (7/8) = 14,285% auf mich aufgeschlüsselt.

Dass mein Bruder für seine eigene Miete keine Steuern bezahlen muss, hätte ich ja noch verstanden. Aber dass er - obwohl er mit 1/8 im Grundbucheintrag steht - an der Vermietung der oberen Wohnung keine Steuern zahlen muss, verstehe ich nicht. Es fand auch schon eine "Gewinnausschüttung" am Anfang des Jahres statt. Auf Nachfrage beim Steuerberater erhielt ich nur die Antwort, dass das so richtig sei. Er habe 5 Stunden damit verbracht diesen "besonderen Fall" zu bearbeiten. Daher meine Frage: Ist das so wirklich richtig? Wenn ja, dürfte mein Bruder dann überhaupt an den Mieteinkünften beteiligt werden?

Im Voraus schonmal vielen Dank für die Hilfe!

Erbengemeinschaft, Steuern
Was kann ich tun, wenn die Sparkasse Leipzig unsere Erbmasse eingefroren hat?

Schönen guten Tag,

Wir sind eine Erbengemeinschaft, bestehend aus 3 Brüdern und einem Onkel. Einer der 3 Brüder lebt mit Erstwohnsitz in der Schweiz (ist mit 1/6 im Erbschein aufgeführt) und der Rest alle in Deutschland.

Erbschein und Bankenvollmachten wurden der Sparkasse am 27.03.2020 vorgelegt und es wurde auch eine Kontoauflösung der Verstorbene Person beidseitig unterschrieben und alle Erlöse daraus sollten an mein Konto gehen, um die Summe dann aufzuteilen. Wir haben von der Verstorbenen Person knapp über 100.000 € geerbt.

Die Sparkasse wo die verstorbene Person Ihre Finanzwerte lagerte hat den Betrag bis heute nicht auf das angegebene Konto überwiesen, die stellen sich quer mit der Aussage seitens ihrer „fachkundigen“ Nachlassabteilung das sie das Geld erst ausschütten, wenn für den oben genannten Bruder (wohnhaft Schweiz) seitens des Finanzamtes eine Unbedenklichkeitsbescheinung ausgestellte wurde.

Ich habe der „fachkundigen“ Sparkasse mehrfach aufgeführt das der Anteil des Bruders 1/6, wie im Erbschein beurkundet aus knapp über 100.000€ bei 17.000€ läge und er somit unter dem gesetzlichen Steuerfreibetrag von 20.000 € liegt. Diese Sparkasse behält bis heute 100 % unseres Geldes ein.

Ich/ wir fühlen uns seit nun fast 7 Wochen schon echt verarscht.

Meine Frage an euch, auf was kann ich da klagen, denn für mich ist das üble Schikane? Anzeige? Aber was sind die rechtlichen Schlagworte dafür? Hoffe mir kann jemand helfen.... 🙄🙄🙄

Erbe, Erbengemeinschaft, Sparkasse, Steuern
Erbpacht in der Familie sinnvoll, überhaupt so möglich?

Hallo Leute,
ich habe da mal eine Frage zum Erbbaurecht in einer verzwickten Situation und bin gespannt auf Eure Meinungen und Einschätzungen, ob unsere Gedanken totaler Käse sind oder weiterverfolgt werden könnten.

Wir (meine Frau, Sohnemann und ich) möchten ein Haus bauen. Problem: Grundstück (1. überhaupt was finden, 2. zu teuer, da bleibt dann nicht mehr genug Geld für ein Haus über). Der Gebrauchtmarkt gibt nix her und wenn dann zu überteuerten Preisen.

Neben dem Haus der Schwiegermutter (alte Hofstelle mitten in einer zentrumsnahen Siedlung, Dorf 11.000 Einwohner in NRW, Bebauungsplan) liegt eine Wiese mit 3 Baugrundstücken (Rohbauland, teilerschlossen mit Kanalisation) und einer Planstraße zwischen den Grundstücken durch, die eine Sackgasse um ca. 60 Meter zur nächsten Querstraße verlängern würde..
Diese Wiese ist zusammen mit dem Haus, in dem die Schwiegermutter wohnt und weiteren Flächen (Acker/Wald, verpachtet) in einer Erbengemeinschaft (Schwiegermutter mit ihrem Bruder) "gefangen".
Gefangen deshalb, weil die Trennung der Erbengemeinschaft aktuell hohe Steuern für die beiden bedeutet, und die Trennung deshalb erst in den nächsten paar Jahren vollzogen werden soll.
Auch ein vorzeitiges Rauskaufen eines Grundstückes durch uns (die Mutter würde uns ihre Hälfte schenken) wird von der Erbengemeinschaft abgelehnt.

Unsere Idee ist es nun, in der Wiese das hintere Grundstücke bei der jetzigen Sackgasse von denen zu pachten, um unser Haus per Erbbaurecht bauen zu können.

Die Erbengemeinschaft soll definitiv demnächst aufgelöst werden, nur ob in 2 oder in 5 oder 8 Jahren steht nicht fest. Die Schwiegermutter und ihr Bruder sind sich einig, dass bei einer Trennung die besagte Wiese an die Schwiegermutter fallen wird.
Dann würden wir quasi bei der Mutter pachten.
Die Mutter wiederum würde das Grundstück dann an meine Frau (Einzelkind) vererben bzw. vorher schenken, wodurch wir quasi "bei uns selbst" pachten würden und das Eigentum von Grundstück und Haus wieder zusammenfallen würde.

Ist das so ein gangbarer Weg, den wir weiter verfolgen könnten, natürlich mit weitergehender rechtlicher Beratung?
Oder mache ich irgendwo einen Denkfehler, dass man das Projekt direkt vergessen kann?
Auf welche Fallstricke/Eventualitäten müssen wir achten, wenn wir diesen Plan weiterverfolgen wollten?

Eine Frage noch zum Abschluss:
Wir würden dann mit der Gemeinde klären, ob man es ohne Straßenbau hinbekäme, weil die anderen beiden Grundstücke auf längere Sicht eh nicht bebaut werden sollen.
Aber falls für unser Bauvorhaben doch die Straße gebaut werden müsste, wer bekommt dann die Rechnung über die Straßenerschließung, der Pachtgeber oder der Pachtnehmer?
Dass wir fürs Haus die Grundsteuer etc. zahlen müssten ist klar.

Grüße Thorsten/Replica

Erbengemeinschaft, Grundstück, Immobilien, Erbpacht
Ehemann erbt die Hälfte des Hauses, 2 Kinder bekommen je ein viertel. Sohn macht Schwierigkeiten, was tun?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Eltern haben sich vor ca.15 Jahren ein Haus gekauft. Die Eltern und die 2 Kinder wohnen mit im Haus. Jeder hat eine eigene Wohnung. Als die Mutter stirbt zieht der Sohn innerhalb eines viertel Jahre aus, weil Sohn und Vater immer schon ein schlechtes Verhältnis hatten. Das Erbe wäre nach dem Gesetz vom Nachlass Gericht geregelt, Vater erbt die Hälfte, je ein viertel die beiden Kinder. Im Grundbuch stehen aktuelle alle Erben als Eigentümer. Der Sohn ging zu einem RA wegen Unterschlagung des Erbes. Das hat der Vater nicht, denn er hat alles dem NG angegeben. Bargeld Auszahlungen hat es schon gegeben, nach Auflösung von Kontoauflösung und Sparverträgen. Aber jetzt gibt es noch das Haus.

Die Eltern zahlten immer alles alleine was das Haus betraf. Der Sohn und die Tochter zahlen/Sohn zahlte, nur Strom und Heizkosten. Die Tochter stellt keine Ansprüche, sie ist zufrieden, weil sie in dem Haus mit wohnt. Der Sohn ist wegen Hass auf seinen Vater ausgezogen und beschuldigt den Vater für den Tod der Mutter verantwortlich zu sein.

Meine Fragen!

Steht dem Sohn nach wie vor die Wohnung zu, die er verlassen hat? Und wie viel steht dem Sohn von dem Haus direkt noch zu, außer das festgesetzte Geld des NG. Wenn es zu keiner Einigung kommt?

Muss der Vater dem Sohn noch Zutritt zum Haus gewähren? Sehr zerstrittenen!

Welche Entscheidungen darf der Vater noch über das Haus treffen, wenn der Sohn sich stur stellt?

Und darf der Vater noch 1/4 der Kosten einer neu Eindeckung des Daches 2018 dem Sohn, vom Erbe abziehen?

Und wenn ja, kann er noch eine Mietnachforderung, bzw. Nebenkosten, der letzten Jahre verlangen?Es besteht leider kein Mietvertrag.

Der Vater würde gerne die Rechtsstreitigkeit mit seinem Sohn beenden und das festgesetzte Geld des NG ausbezahlten, Vorausgesetzt er bekommt eine Hypothek. Was tun wenn der Sohn nicht mitspielt?

Was kann der Vater machen um endlich Ruhe zu bekommen?

Ich weiß, dass es viele Fragen sind, aber der Vater hat schon über 2000 Euro an einen RA bezahlt und das war noch nicht alles. Er kann nicht mehr viel Zahlen. Da wäre noch die Frage, ob der Sohn die RA-Kosten, evtl. bezahlen muss, denn Vater musste einen RA einzuschalten. Alleine wäre er mit dieser Angelegenheit nicht zurecht gekommen. Der Vater ist über 70 und zeigt etwas leichte Demenz an. Der Vater ist verzweifelt und psychisch fertig .

Ich bin eine Bekannte und möchte den Vater gerne helfen.

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

E.Pöll

Erbengemeinschaft, erbrecht
Kontenklärung als Erbe der Mutter?

Meine Schwester und ich sind leibliche kinder der verstorbenen......meine mutter hat bis zu ihrer einweisung in ein altzenpflegeheim mietfrei in ihrem haus gewohnt zusammen mit meiner schwester.Sie hatte auch eine kontovollmacht und vor längerer zeit hatte meine mutter ihr auch das haus überschrieben ......gegenleistung fürs pflegen....ist auch im grundbuchamt so eingetragen.Meine Mutter konnte monatlich einen grösseren geldbetrag sparen und ihre bestattungskosten waren durch eine versicherung abgedeckt.Nach dem todesfall hat meine schwester alles erledigt und organisiert da ich schwer erkrankt war (schlaganfall) als ich wieder gemnesen war und ich mich nach meinem teil des erbes (50%) erkundigt habe teilte mir meine schwester mit das es kein geldvermögen mehr geben würde und der hausrat wäre entsorgt worden und einige dinge die von wert waren (TV,massagesessel,küchengeräte etc.) hätte sie behalten und weiter genutzt bzw ihr sohn also mein neffe.es existiert ein handschriftliches testament welches beim amtsgericht hinterlegt war und welches mir auch mit einem eröffnungsprotokoll zugestellt worden ist.Im Testament sind nur meine schwester und ich als erben genannt und bestimmt worden gemeinsam alle formalitäten zu erledigen.....konnte ich aber nicht da ich ja wie schon gesagt erkrankt war.Die konten hat mittlerweile nach 11 monaten meine schwester aufgelöst und belege also kontoauszüge werden mir verweigert.......ihr angebot 1000 euro bar gegen eine erbverzichtserklärung die sie selbst formuliert hat.ich denke solche erklärungen bedürfen einer notar bestätigung oder? habe ich jetzt duch die 11 monatige verzögerung irgendwelche fristen verpasst und mein erbe verloren? soll ich lieber die 1000euro nehmen und gut ist? Ich bin nach der erkrankung ein frühverrentungsfall und finanziell nicht gut gestellt...wegen den anwaltskosten....Kann ich zur sparkasse gehen und mir dort die auszüge von den sparbüchern und dem girokonto aushändigen lassen? Wäre toll wenn ihr mir raten bzw helfen könntet........Danke vorab .....Lutz

Erbengemeinschaft
Kann bei einer Erbengemeinschaft ( Witwe und 3 erwachsene Kinder ) das Recht auf eine Entschädigungszahlung von der Mutter auf die Kinder übertragen werden ?

Die Entschädigungszahlung wird als Entschädigung für Verkehrs - und Lärmbelästígung bei Bohrarbeiten für ein Kraftwerk gezahlt . In Form der Bezahlung der Stromrechnung der Nachbarn des Bohrplatzes durch diese Firma . Unsere Erbengemeinschaft besteht aus vier Personen , Mutter Anteil 1/2 , drei erwachsene Kinder zu je 1/3 , es ist eine Immobilie mit landwirtschaftlichem Grund vorhanden . Die Mutter ist berufstätig in Teilzeit , hat den Freibetrag ausgeschöpft . Deshalb sollte dieses Recht auf Entschädigung auf die Kinder übertragen werden .

Anm. Support - Nachtrag (editiert 08.06.17, 07:46 Uhr):

Hallo,
wir sind direkte Nachbarn von diesem vorrausichtlichen Kraftwerk. Momentan wird gebohrt , da herrscht ziemlich viel Schwerverkehr. Da dies eine starke Belastung für die Anlieger ( wir sind 5 direkte Nachbarn ) ist , soll evtl eine Entschädigungvon dieser Fa . an uns 5 Nachbarn gezahlt werden. Wir würden unsere Stromrechnungen gezahlt bekommen.
Da eine Erbengemeinschaft aus drei erwachsenen Kindern und mir ( Witwe ) besteht,  würde ich nur gern wissen ob diese Entschädigungszahlung steuerlich relevant sein kann. Da ich den Freibetrag den ich neben der Witwenrente habe ( nach altem Recht ) fast ausgeschöpft habe, darf ich keine zusätzlichen Einnahmen mehr haben. Deshalb hätte ich gerne gewusst , ob es möglich ist , dieses Recht auf die Entschädigungszahlung auf meine Kinder evtl . sogar notariell falls nötig , zu übertragen? Der landwirtschftliche Grund bringt Pachteinnahmen, deshalb ist das für mich auch eine Einnahme die versteuert werden muss und zu meinem Freibetrag mit berechnet wird. Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt  habe . :)
Erbengemeinschaft
Haus zusammen mit Bruder geerbt, der Hartz IV bezieht. Wie sieht es mit Renovierungskosten aus, die ich aus eigenen Mitteln vorher ins Haus gesteckt habe?

Hallo! Wir haben folgenden Sachverhalt: Mein Bruder und ich werden irgendwann das Haus meiner Mutter zu gleichen Teilen erben. Mein Bruder möchte aber auf seinen Anteil verzichten, da er kein Interesse hat. Das Problem ist, dass der ab Juni Hartz IV beziehen wird und somit sein Erbverzicht nicht anerkannt werden wird. Nun ist es so, dass unsere Mutter im Pflegeheim ist und ich das Haus aus meinen eigenen Mitteln renoviere, um es vermieten zu können. Aus den Mieteinnahmen soll das Pflegeheim mitfinanziert werden. Wie wird es im Erbfall aussehen? Ist die Hälfte meiner Investition dann futsch? Oder kann ich die Investitionssumme vom Wert der Immobilie abziehen? Ansonsten hätte ich ja durch meine Investition und die dadurch erlangte Wersteigerung indirekt an Vater Staat gezahlt bzw. den Unterhalt meines Bruders übernommen. Da meine Mutter noch lebt (und hoffentlich noch lange leben wird) stellt sich mir die Frage, ob es jetzt vielleicht noch eine Möglichkeit gibt, einen solchen Fall zu umgehen. Noch zur Info: meine Mutter leidet unter Demenz und wird aus eigenen Stücken auch kein entsprechendes Testament mehr verfassen können. Dann würde mich noch interssieren, ob es Vorschriften zu einem Wertgutachten des Hauses gibt. Ich denke mal, dass ein von mir bestellter Gutachter einen anderen (für unsere Situation günstigeren) Preis ermittelt, als ein Gutachter, der vom Amt bestellt wird. Vielen Dank!

Erbengemeinschaft, Gutachten, Hartz IV, Immobilien, Investition, Erbverzicht
Miete an die Erbengemeinschaft bei Eigenbedarf und muss ich diese ggf. als Einkommen versteuern?

Hallo, ich hab einige Fragen und hoffe, das mir jemand einige oder vielleicht alle Beantworten kann.

Vor einigen Jahren haben mein Bruder und Ich recht jung eine Eigentumswohnung geerbt (Erbengemeinschaft zu je 50%), die wir dann vermietet haben. Es sei gesagt das auf der Wohnung noch eine Hypothek stand und steht, die wir mit entsprechender Mieteinnahmen gedeckt haben.

Da mein Bruder noch deutlich jünger war und mit der ganzen Situation überfordert hab ich alles Organisatorische übernommen, und entsprechend steh ich auch alleine als Vermieter in den Unterlagen. Die Mieteinnahmen sind auf das Gemeinschaftskonto der Bank geflossen, von dem Ich dann direkt die Hypothek, die Nebenkosten und sonstige Kosten bezahlt habe. Jedes Jahr hab ich dann (alleine, bei meiner Steuererklärung) die kompletten Einnahmen angegeben und entsprechend versteuert.

Womit sich schon die erste Frage ergibt, ob das so alles sinnig war, da ich auch alleine als Vermieter eingetragen war, oder wie es korrekt wäre ?

Nun steht ich mittlerweile aber vor einer anderen Frage und zwar steht die Wohnung jetzt leer und Ich möchte sie selbst, zusammen mit meiner Partnerin beziehen. Mein Bruder und Ich verstehen uns soweit super und er möchte von sich aus keine Nutzungsentschädigung o.ä.. (Und wir werden das auch schriftlich festhalten, so das im Nachhinein nix kommen kann)

Ich würde dann entsprechend alleine die anfallenden Kosten für die Wohnung zahlen, d.h. Hypothek, Nebenkosten, ggf. Reparaturen etc. , nun wäre aber die Frage (gerade im Hinblick wegen den Steuern):

1. Muss ich ein Mietvertrag mit der „Erbengemeinschaft“ machen und entsprechend Miete (oder Teilmiete) zahlen, und wenn ja würde diese dann auf das Gemeinschaftskonto gezahlt werden und normal als Einnahmen versteuert. Wodurch ich dann ja noch mal extra Kosten hätte obwohl es keine Einnahmen gibt. Oder reicht es zu sagen ich als Miteigentümer nutze die Wohnung selbst, und damit entfällt der Punkt der Mieteinnahmen.

2. Muss meine Partnerin eine Miete zahlen, oder reicht es auch hier das ich Miteigentümer bin ?

Vielen Dank schon mal und falls es sonst Hinweise gibt was zu bedenken ist, bin ich sehr Dankbar.

Einkommen, Erbengemeinschaft, Miete, Steuern, Vermietung.
Wie lösen wir als Erbengemeinschaft dieses Problem kostengünstig?

Hallöchen, ich brauche mal wieder einen Rat von euch.

Hintergrund ist folgender.

Lt Urkunde aus dem Jahr 1914 hat im Moment n o c h ein überschaubarer Teil an Erben ( Erbengemeinschaft ) ein Anrecht auf ein Ackergrundstück ( seit DDR Zeit in 4 Gartenstücke aufgeteilt ) welches wir, mein Mann und ich seit 1995 verwalten und auch anfallende Kosten allein tragen.

Die z.Zt. noch lebenden Erben sind und waren nie interessiert, weder an dem Grundstück selbst, noch an einem finanziellen Ausgleich.

Wir beabsichtigen nun, weil die Gärten ganz schlecht zu verpachten sind, trotz jährlicher minimaler Pachtgebühr von 20,- Euro/ Jahr ( die Pflege von 2 ungenutzten Gärten wird in ein paar Jahren durch uns auch nicht mehr zu stemmen sein ) einen Verkauf oder einfach ein verschenken der Gärten.

Wir wollen auch vermeiden, dass die Erbengemeinschaft infolge Todesfälle unübersehbare Ausmaße annimmt. Da unsere Kinder ortsansässig sind, würden sie das Dilemma irgendwann einmal am Bein haben.

Die Erben, wie gesagt n o c h überschaubar, sind mit dem Vorhaben einverstanden, denn keiner hat ein Interesse und alle waren froh, dass die Verwaltung bislang geregelt wurde. Eine handschriftliche " Verzichtserklärung " liegt jetzt schon vor, weitere wurden uns fest zugesagt.

Wie ich erst jetzt gelesen habe, ist selbst eine handschriftliche Verzichtserklärung nur notariell wirksam und es entstehen wiederum Kosten, die von den Verzichtenden mit getragen werden müssten. Die " Begeisterung " kann ich schon jetzt erahnen. ;-))

Wie löst man dieses Problem am besten ? Wie geht man am besten vor ? Gibt es andere Vorschläge, Ideen ?

Wer hat eine oder mehrere hilfreiche Antworten ?

Die am preiswertesten umsetzbare - Hilfreichste Antwort - bekommt kostenlos ein Gartengrundstück im schönen Meck- Pomm. .....grins !

Erbe, Erbengemeinschaft
Ich als Miterbin will in eine Wohnung des geerbten Hauses einziehen - darf der zweite Miterbe mir das verbieten?

Ich bin zu einem Achtel Mitglied einer Erbengemeinschaft (Vater gestorben). Mein Bruder hat auch ein Achtel geerbt, meine demente im Heim befindliche Mutter hat die restlichen sechs Achtel des Hauses geerbt.

Mein Bruder und ich sind, zusammen mit dem Betreuungsgericht, Betreuer unserer Mutter.

Das Haus soll verkauft werden, was sehr schwierig ist, es steht nun schon fast ein Jahr leer. Deshalb möchte ich vorübergehend in eine der drei Wohnungen des Hauses einziehen, bis wir Käufer gefunden haben.

Selbstverständlich bin ich bereit, eine angemessene Nutzungsentschädigung (ortsübliche Miete) zuzüglich der entsprechenden Umlagen an die Erbengemeinschaft zu zahlen. Ich würde auch wieder ausziehen, sobald sich ein Verkauf anbahnt.

Mein Bruder verweigert mir aber einen Miet- bzw. Nutzungsvertrag, er will NICHT, dass ich dort einziehe. Begründet hat er das nicht. Meine demente Mutter hingegen hat mir schon ein paarmal angeboten, in das Haus einzuziehen. Sie lebt im Heim.

Meine Argumente sind, dass ich lieber Miete in unsere Erbenkasse zahle als Miete an fremde Vermieter, zumal wir kaum Reserven in der Erbenkasse haben. Wir müssen z.B. Heizöl kaufen, und im Winter muss Schnee geräumt werden. Wenn ich dort wohne, könnte ich das selbst machen, ansonsten müssten wir ein Unternehmen beauftragen, was sich letzten Winter als sehr teuer erwiesen hat.

Es geht hier also um Wirtschaftlichkeit und sinnvolle Verwaltung, und dass das Haus nicht noch länger leersteht, was ja auch den Verkaufswert nicht gerade steigert.

Fragen:

Darf ich auch ohne Nutzungsvertrag einfach dort einziehen, wenn ich freiwillig und regelmäßig diese angemessene Nutzungsentschädigung (Miete+Umlagen) an die Erbengemeinschaft zahle?

Darf mein Bruder mir verbieten, in die eine der drei Wohnungen des Hauses, welches ja zu einem Achtel auch mir gehört, einzuziehen? Bzw. was kann mir blühen, wenn ich einfach dort einziehe - auch gegen den Willen meines Bruders? Kann der mich z.B. rausklagen?

Wie kann ich vorgehen, damit ich auch ohne das Einverständnis meines Bruders dort einziehen kann?

Inwieweit könnte ich das Betreuungsgericht in diese Sache einbinden bzw. auf dessen Hilfe hoffen?

Was könnte ich sonst noch in der Sache tun?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Erbengemeinschaft

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