Ich habe über das Recht auf Verwahrlosung gelesen und dass in einer Erbengemeinschaft nichts gemacht werden kann, wenn einer zur Erbengemeinschaft gehört der z.B. seine Wohnung in einem MFH der Erbengemeinschaft zumüllt und verschimmeln lässt. Was ist aber mit Gemeinschaftsflächen in Haus/Garten, wenn z.B. jedem der Erbengemeinschaft doch 33,33% zustehen? Kann der "Schmutzfink" horten und z.B. 90% vom Keller vollräumen? Ich habe ähnliche Fälle im Internet gefunden die von Anwälten kommentiert wurden. Der eine Anwalt vertrat die Ansicht, dass man da nichts machen könne (jeder lebt so wie er will), der andere äußerte sich so, dass man schon etwas machen könne, aber nur in bestimmten Fällen, welche jedoch nicht ausgeführt wurden. 2 Fragen: 1) Ist man wirklich so machtlos, dass man die überproportionale Vereinnahmung und auch Verschmutzung von Gemeinschaftsflächen akzeptieren muss? 2) Wenn derjenige nicht renovieren und nicht putzen lassen will, können die anderen nix machen, es sei denn er stimmt zu, wenn die anderen alles bezahlen? Verweigert er sich gänzlich kommt das Haus doch runter und alle haben einen Wertverlust. Kommt mir sehr unfair vor, wenn es so ist.
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