Kann man als Erbe den Mietvertrag automatisch übernehmen?

4 Antworten

Vetragspartner bist Du. Wenn Du aber nicht schon da gewohnt hast, darf der Vermieter kündigen.

Der Mietvertrag würde gem. § 564 BGB zwar mit dir fortgesetzt, wäre aber durch den Vermieter kündbar.

G imager761

Du würdest alle Rechte und Pflichten übernehmen. Auch evtl Renovierungskosten. Dem Vermieter steht ein Sonderkündigungsrecht zu, Dir natürlich auch.