Notarkosten und auch Grundbuchkosten aufgrund Erbaufteilung zu zahlen-steuerlich absetzbar?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja natürlich, sie schmälern die Beträge, die für die Erbschaftsteuer herangezogen werden.

Dabei beziehst du dich auf unseren kleinen Disput von neulich, und ich denke, dass du in diesem Fall richtig liegst.

Der andere ist ja noch nicht abgeschlossen.

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@EnnoBecker

Wobei ich hier annehme, dass die Fragestellerin eher an Einkommensteuer gedacht hat - das geht aber nur bei Vermietung, von der sie aber nichts schreibt

Bei einem normalen Einfamilienhaus vererbt an zwei Kinder werden selbst hier sicher die ErbSt Freibeträge selten überschritten

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@Mikkey

dass die Fragestellerin eher an Einkommensteuer gedacht hat

Ich gebe zu, DARAUF wäre ich nicht gekommen. Wieso ausgerechnet Einkommensteuer?

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