Was gilt für Erbe zu beachten wenn er einen geschlossenen Fonds vermacht bekommt?

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Den Anteil zu vererben ist nich tproblematisch.

Man schreibt in das Testament: Mein ...... soll den Anteil am ..... bekommen.

Schwieriger ist es mit der Bewertung.

Nominel, also mit dem genannten Wert aus dem Vertrag? Mit dem Kapitalkonto? Mit einer speziellen Wertermittlung?

Schöne Aufgabe im Falle, dass die Erben streiten. Dann von kann ein Anwalt seine Kinder studieren lassen, wenn er den Prozess etwas verzögert. ;-)

Nein im Ernst, nicht ganz unproblematisch. Aber eben hauptsächlich wegen der Bewertung, sonst kein Problem wegen des Übergangs der REchte.

wissen u. beachten?

Den für die Erbschaftsteuer maßgenden Wert teilt die Fondsgesellschaft mit. Und im übrigen ist nicht viel zu tun, leider: Anteile geschlossener Fonds sind fast immer unverkäuflich oder aber zu Zweitmarktkursen die wirklich weh tun.

EnnoBecker  29.11.2013, 11:43

Den für die Erbschaftsteuer maßgenden Wert teilt die Fondsgesellschaft mit.

Sofern es sich dabei um eine Mitunternehmerschaft handelt (z.B. vermögensverwaltende Publikums-KG, die eigene Immobilien verwaltet), wüsste ich gern, wie das gehen soll.

Da könnte ich glatt ein Geschäft draus machen.

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Privatier59  29.11.2013, 11:48
@EnnoBecker

Mach einen Bauchladen draus: Das erweitert den Geschäftskreis. Wenn nix zu bewerten ist, gehst Du ins Stadion und verkaufst Brühwurst.

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EnnoBecker  29.11.2013, 11:57
@Privatier59

Okay, aber verrate mir erst, wie das geht.

Ich habe hier ein paar solcher KGs mit unterschiedlich vielen Gesellschaftern. Man könnte eine Anteilsbewertung durchführen und den so ermittelten Anteilswert auf die Gesellschafter aufteilen.

Da sind dann zwar die Ergänzungswerte berücksichtigt, aber niemals die Sonderwerte, woher soll man die auch kennen?

Und außerdem würde iche ine solche Bewertung ohne Auftrag sowieso nicht durchführen. Also wenn da jetzt einer der Gesellschafter abhibbelt, löst das bei mir keinen Handlungsbedarf aus.

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Privatier59  29.11.2013, 12:12
@EnnoBecker

Na ja, bei den geschlossenen Fonds bei denen ich beteiligt war (ein dunkles Kapitel an das ich ungerne erinnert werde), erfolgte die Bewertung alljährlich durch die Fondsgesellschaft und wurde von dort aus mitgeteilt. Es verwundert mich daher, dass da jemand extern beauftragt wird.

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gandalf94305  29.11.2013, 12:23
@EnnoBecker

Ein geschlossener Fonds kann zwar in Form einer Gesellschaftsbeteiligung dargestellt sein, jedoch werden hierzu in der Tat mindestens einmal jährlich Bewertungen publiziert (Geschäftsbericht).

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EnnoBecker  29.11.2013, 12:41
@Privatier59

Klar, da geht es um den ertragsteuerlichen Wert bzw. das zuzurechnende Ergebnis. Das teile ich den Gesellschaftern mit.

Hier geht es aber um erbschftsteuerrechtliche Bewertung - und da denke mal dran, dass da Grundstücke drinstecken, die bewertungsrechtlich völlig anders verhackstückt werden müssen.

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EnnoBecker  29.11.2013, 12:42
@gandalf94305

Geschäftsbericht

Nö. Habe ich noch nie geschrieben oder vom Mandanten gesehen.

Außerdem, wie eben schon beu P59 geantwortet: Der Geschäftsbericht ist für erbschaftsteuerliche Zwecke völlig sinnlos.

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Es gibt immer zwei Aspekte, die zu beleuchten sind:

  • Gibt es dadurch, daß jemand diese Anteile an einem geschlossenen Fonds geerbt hast, neue Risiken für diese Person?

  • Welche Chancen erwachsen dem Erben durch diese Anteile?

Zunächst mal will das Nachlaßgericht eine Aufstellung der Vermögenspositionen. Ist hier ein geschlossener Fonds vorhanden, so wäre beispielsweise anhand des letzten Rücknahmepreises (sofern die Fondsgesellschaft solche veröffentlicht) bzw. anhand von Zweitmarktpreisen dies zu ermitteln. Damit hat man sehr einfach eine Bewertung für steuerliche Zwecke durchgeführt. Es wäre also zu hinterfragen, ob die Erben aus dem restlichen Erbe oder aber aus eigener Liquidität eine ggf. fällige Erbschaftssteuer tragen können.

Nächster Punkt zu klären: gibt es durch die Art des Gesellschaftervertrags oder die Art der Beteiligung irgendwelche Nachschußpflichten oder andere Risiken, die Erben in Pflicht nehmen können? Hierzu sollte man ggf. eine fachkundige Person einschalten, die den Vertrag prüft. Erben müssen dann individuell entscheiden dann, ob das für sie akzeptabel ist oder die Fondsanteile schleunigst zu veräußern wären. Natürlich wäre das bezogen auf den "Wert" der Anteile wahrscheinlich ein Verlustgeschäft, aber wenn jemandem das Risiko nicht gefällt, muß es sein und die Erben werden netto dadurch ja gewinnen. Vorher gab es ja nur Buchwerte. Sieh' das gemäß dem Sprichwort "einem geschenkten Gaul guckt man nichts ins Maul".

Zu den Chancen: es wäre zu prüfen, in was der Fonds investiert und wie es sich mit Ausschüttungen verhält. Welchen Ertrag kann man pro Jahr erwarten? Manche Fonds schütten quartalsweise, andere jährlich aus. Größere Immobilienfonds können auch mal monatliche Erträge ausweisen, wenn die Anlagesummen und damit auch die Ausschüttungen ausreichend hoch sind, um das zu rechtfertigen. Sind diese Erträge im Marktvergleich interessant? Wäre es unter Renditeaspekten günstiger, den Fonds (mit Verlust) zu verkaufen und neu (in höherer Rendite) anzulegen?

Für die Besteuerung der Erträge ist wichtig, daß diese nach deutschem Steuerrecht bescheinigt werden. Gerade bei manchen ausländischen Gesellschaften kann das problematisch werden (ich spreche da aus Erfahung mit einem Fonds, den ich halte). Vererbt man das einem steuerunerfahrenen Erben, kann das haarig werden (da spreche ich wiederum nicht aus Erfahrung, denn ich weile ja noch auf dem Planeten).

Idealerweise würde man potentielle Erben daher auf diese Fragen bereits zu Lebzeiten vorbereiten und auch Exit-Strategien planen, damit die Erben es einfacher haben.