Steuerliche Behandlung Erbengemeinschaft (Landwirtschaftliche Nutzfläche)
Die Erträge aus der Erbengemeinschaft (landwirtschaftliche Nutzfläche) habe ich als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft angegeben. Das Finanzamt erkennt das nicht an und stuft die Erträge als Vermietung und Verpachtung und damit steuerlich deutlich ungünstiger ein. Ist das steuerlich so in Ordnung oder sollte ich Widerspruch einlegen?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Erbe, erbrecht
Mal sehen, was die anderen Steuerfachleute sagen, aber für mich wäre erstmal die Frage, existiert denn noch ein Betrieb, der LuF erklären kann, oder haben die Erblasser eventuell schon vor Jahren den Betrieb aufgelöst udn nur noch verpachtet.
Ihr müsst da schon in die Unterlagen derer sehen, von denen Ihr geerbt habt.
So einfach ändert das Finanzamt diese Dinge nämlich nicht.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.