Erbe. Was passiert mit Vermögen, das nicht im Testament genannt wird?

5 Antworten

Genaugenommen ist ein Testament:

  1. zur Sicherheit

  2. um bestimmte Teile, bestimmten Personen zuzuordnen

  3. ggf. eine Reihenfolge zu bestimmen.

Das ein Testament nicht alles ist und dem Gesetz unterworfen sieht man daran, dass man Pflichtteile nur in extremen Ausnahmefällen versagen kann.

Daher gilt es ganz einfach so:

Wenn im Testament nicht drin steht zu einem Punkt, zu einem Gegenstand des Vermögens, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Stände im Testament eine Milliardärs: "meine goldene Uhr bekommen mein Freund Hermann"

bekommen alles andere die gesetzlichen Erben.

Angewandt auf Deinen Fall:

Wenn eine ETW vergessen wurde, aber alles andere wurde verteilt, dann würden die Erben die gesetzlich gleichrangig sind, die Wohnung bekommen, als Erbengemeindschaft

Also Situation Frau und zwei Kinder, dann eben Frau 1/2, Kinder je 1/4.

Komplizierter, aber vom Grundher ähnlich, wenn einer der gesetzlichen Erben einen Anspruch auf Pflichtteil hätte.

Dh!

Ein kleiner Nachtrag:

"Wenn im Testament nicht drin steht zu einem Punkt, zu einem Gegenstand des Vermögens, tritt die gesetzliche Erbfolge ein." - das wird dann ausgehebelt, wenn per Testament ein Alleinerbe benannt oder eine vergleichbare Formulierung verwendet wird.

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Erbe ist eine Gesamtrechtsübertragung. Es genügt im Grunde, nur den Erben zu benenenn. Dem fällt dann automatisch alles zu, was zum Nachlaß gehört, beim Alleinerben alles, bei mehreren Erben der individuellen Quote entsprechend.

Grds. erben alle Erben in Gesamthandsgmeinschaft, aber anteilig zu ihrer gesetzl. Erbquote den Reinnachlass, also das Vermögen abzgl. der Verbindluchkeiten und Erbfallkosten des Erblassers.

Auch die ETW ginge demnach also zu 1/X auf jeden Erben grundbuchlich über.

G imager761

Ein Testament braucht die Hinterlassenschaft nicht einzeln benennen.

Wenn (Abgesehen von Titel, Ort, Datum und Unterschrift) Nur drin steht "allen an meine Frau", dann ist das absolut ausreichend.

Wenn das Testament aber keinen Erben benennt, sondern nur einzelne Vermächtnisse enthält, dann tritt ganz normal der/die gesetzliche Erbe(n) das Erbe (aller nicht genannten Teile des Nachlasses) an.

Hallo,

wenn Gegenstände einzeln benannt werden, sind das Vermächtnisse.

Die Erbfolge, ob testamentarisch oder gesetzlich, gilt für alle nicht einzeln genannten Dinge. Es kommt also auf die genaue Formulierung an.

Gruss Barmer