Kann man als Erbe auch Einsicht in Kontoauszüge vor Tod des Erblassers verlangen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du bei der Bank "offiziell" als Erbe anerkannt und im System erfasst bist, dann ist das kein Problem.

Selbst wenn Du Auskunft bekommst und sich sogenannte Erbschleicher bedient hätten, nützt dir das nur insoweit was, wenn der Betrag so groß wäre, dass dein Pflichteil gemindert worden wäre. Der Pflichtteil ist bei Kindern die Hälfte des gesetzlichen Erbes.

Wer sagt denn 1.) das hier "Erbschleicher" abgezockt haben ? Könnten ja Freunde des Erblassers gewesen sein oder die Gelder flossen "unter der Hand" an andere Erben oider an Vereine oder wo anders hin (natürlich auch sog. Erbschleicher). Ich meine besser das Geld kommt jemandem persönlich lebenden zu und erfreut dessen Her als dem Staat oder Erben, die es nicht WErt sind, dass man für sie gespart hat, die herzlos sind und verschwenderisch !!

2.) Auch dass ich ein sog. Erbteil oder Pflichtteil von meinem Vermögen übriglassen muss ist mit keinem Gesetz belegt. Ich kann mit meinem Vermögen machen was ich will (sogar verbrennen, denn der Staat haushaltet auch nicht so wie ich als Bürger es will - warum soll er es dann bekommen ???)

Gruß und lebt bevor ihr Euch um Erben einen heissen Kopf macht :-) und liegt am Ende "dem verschwenderischen Staat der Euch linkt, betrügt und abzockt auf der Tasche - es geschieht den Politikern und dem Staat recht, wie er mit uns Bürgern umgeht !

Ist doc h schön wenn man einem Untergang zusehen kann :-) Guruji

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Vor Eintritt des Erbfalls, auch wenn man im Testament steht, kein Anspruch auf Kontoeinsicht. Nach Eintritt des Erbfalls kann man alle Kontobewegungen mit der Bank nachverfolgen.