Genossenschaftsanteile Sparda gefunden in Nachlass, welche Kündigungsfrist?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Genossenschaftsanteile der VR-Banken sind quasi wie Aktien zu behandeln. Sie können natürlich auch vererbt werden.

Man kann diese an die Genossenschaftsbank zurückverkaufen und den Nennwert erhalten. Die tatsächliche Abwicklung erfolgt nach der nächsten Hauptversammlung, d.h. im schlimmsten Fall mußt Du etwas über ein Jahr warten. Solange die Anteile jedoch im Besitz der Erben bzw. Erbengemeinschaft sind, erhalten diese auch die Dividende, die meist um die Jahresmitte gezahlt wird. Sie beträgt je nach Bank ca. 3-5% auf den Nennwert der Anteile.

datt weiss keiner, nur der Vertrag, den dein Onkel unterschrieben hat. Ich kenne Kündigungsfristen bis zu einem Termin in Kalenderjahr zum Folgejahr. Nur ob das bei der Sparta auch so ist?

Such den Vertrag oder frag die Sparda.

Da ist normalerweise nichts zu kündigen, da die Mitgliedschaft durch Tod endet (§ 77 Abs. 1 GenG):

http://www.gesetze-im-internet.de/geng/__77.html

Wenn schon Deinerseits von Kündigung die Rede ist, dann müssen sich die Erben gegenüber der Genossenschaftsbank als Erben legitimieren, um den Genossenschaftsanteil ausgezahlt zu bekommen.

Hier endet die Mitgliedschaft der Person, aber die Anteile sind weiterhin beständig und werden vererbt.

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