wem gehören Möbel, Bücher, Fernseher, Hausrat?

3 Antworten

Existiert kein Testament, dann erbt die Ehefrau und alle Abkömmlinge von Deinem verstorbenen Lebensgefährten alles. Nicht zur Erbmasse gehört alles was Du mit in die Wohnung gebracht hast und alles was Du aus Deinem Einkommen angeschafft hast. Solltet Ihr nur ein gemeinsames Konto gehabt haben, dann wird es schwierig die Eigentümerschaft für die einzelnen Dinge genau festzulegen. Wenn eine gütliche Einigung nicht erzielbar ist, dann hilft oftmals nur das Hinzuziehen eines Anwaltes weiter.

Ein kleines Trostpflaster für Dich, die Bestattungskosten sind in diesem Fall voll von der getrennt lebenden Ehefrau zu tragen und für die Dauer der Kündigungsfrist der Wohnung muß sie ab dem Folgemonats des Sterbetags die Hälfte der Miete bezahlen. Für die Zeit danach kannst Duauch noch eine angemessene Vergütung für die Unterstellung der nicht Dir gehörenden Möbel verlangen. Es gibt somit schon gewisse Möglicheiten, die Witwe zum Einlenken zu bewegen.

Der zweite Absatz Deiner Antwort gefällt mir besonders.

Wie von Dir gewohnt - knochentrocken! ...;-)

Dafür ein DH.

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@Juergen010
Der zweite Absatz Deiner Antwort gefällt mir besonders.

Immer nach der Devise: " wie du mir, so ich dir " ! Ja einmal in die Enge getrieben, können Frauen eine ganz besondere Kreativität an den Tag legen.

Hier könnte es für die " Ehefrau " wirklich ein Eigentor werden. ;-)) K.

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Kann die seit Jahren von meinem Lebensgefährten getrenntlebende Ehefrau von mir Möbel und Hausrat aus unserer gemeinsamen Wohnung fordern?

Ja: Mit ehelicher Hausrattteilung hat das garnichts zu tun, sondern mit ihrem Nachlassanspruch: Ohne Antrag auf Scheidung ist sie immer noch mit ihm verheiratet und erbberechtigt, sofern kein Testament deines Lebensgefährten etwas anderes besagt. Und sogar an euren gemeinsam angeschafftem Hausrat und dem Familienauto hälftig :-O

G imager761