Auszahlung im Erbfall

6 Antworten

Ihr seid eine Erbengemeinschaft. Wenn Also Jemand Deinen Anteil übernimmt, Deine Mutter, Dein Bruder/DEine Schwester, oder theoretisch ein fremder Dritter, muss Du über die Zahlung verhandeln.

Es gibt da keine Vorschrift.

hängt vermutlich davon ab, es da großes Interesse gibt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Wenn die ausbezahlende Person den Wert der Immobilie als 200.000 EUR akzeptiert und entsprechend liquide ist, kann das eine Regelung für eine Erbauseinandersetzung sein. Ein Anspruch auf Auszahlung des Anteils besteht jedoch nicht, da zunächst nur die Immobilie in der Erbmasse ist und aufgeteilt werden kann. Auszahlen bedeutet ja auch, daß 1/4 der Immobilie als Eigentumsanteil an eine andere Person übergehen muß. Wären das die Mutter und das Geschwisterkind oder nur einer der beiden? Was sagt denn die Person, die Dich auszahlen soll? Wirklich interesant ist die Sache für die ausbezahlende Person ja nur, wenn am Ende 100% der Immobilie ihr gehören. Ein Spezialfall wäre vielleicht noch der Übergang der 25% an das Geschwisterkind, das später auch die restliche Hälfte von der Mutter erben soll, um darin selbst zu wohnen. Dann wäre aber für das Erbe der Mutter wiederum eine Abgeltung für den Immobilienanteil zu treffen oder die Mutter überträgt ihren Anteil gegen Nießbrauch jetzt bereits an das andere Geschwisterkind gegen wiederum Auszahlung Deiner Person. Viele Optionen...

Zunächst bekommst du 1/4 des gesamten Reinnachlasses, also dem, was abzüglich (auch hälftig) gemeinsamer Schulden und Bestattungskosten am Todesstag übrig bliebe.

Dann nur das, was deinem Vater gehörte; beim Familienhaus dürfte deine Mutter ebenso Miteigentümerin sein. Dann bist du aber nach Umschreibung lediglich zu 1/8 oder mit 12,5% des Hausanteils Miteigentümerin.

Den Anteil kannst du nicht einfach jemandem verkaufen, da die Eigentümer ein Vorkaufsrecht haben. Und sie nicht zwingen, es zu kaufen, da sie ggf. 10 Jahre die Forderung stunden lassen oder ratenweise begleichen dürfen.

Allenfalls eine Teilungsversteigerung betreiben, bei der du aber mindestens 30%, evtl. gar die Hälfte verlierst. Und die Kosten hierfür den Nachlass, mithin dein Erbe, deutlich schmälern, bleiben etwa 4-5%.

Bis dahin hättest du alternativ Anspruch auf 12,5% der fiktiven Jahresmieteinnahmen, von denen du dir 1/8 der Hauskosten anrechnen lassen musst.

G imager761

Habt ihr 2 Kinder eigentlich schon mal darüber nachgedacht, was ihr der Mutter antut? Das Haus gehörte ihr und eurem Vater. Nun ist der Vater tot und da er kein Testament hinterlegt hat, gehe ich mal davon aus, dass auch kein großartiges Kapital vorhanden ist, mit dem euch die Mutter auszahlen kann.

Was haltet ihr den davon, wenn ihr auf das Erbe verzichtet und der Mutter das lasst, was sie sie mit ihrem Mann erschaffen hat?

Nach ihrem Ableben könnt ihr mit dem guten Gewissen, der Mutter nichts genommen zu haben, durch 2 teilen.

Was haben deinen moralisierenden Bemerkungen mit der Fragestellung zu tun? Kannst du dich nicht einmal an die Forenregel halten, "Dich bitte in Zurückhaltung" zu üben, wenn du "eine Antwort nicht weißt oder keinen Rat geben kannst?"

Wenn der Vater ohne anderslautendes Testament eine gesetzliche Erbfolge eintreten ließ, wonach die Kinder als gleichberechtigte Erben mit gleichhohem qoutalen Erbanspruch zur Ehefrau bestimmt sind, steht es dir als Außenstehende(r) IMHO weder zu, diese Verfügung zu kritisieren noch seinen Kindern ein schlechtes Gewissen einreden zu wollen, dass Ihnen ihr Vater Erbe anfallen ließ :-O

G imager761

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@imager761

Das Parargraphenreiter wie Du keine Moral haben, war mir schon vor Deinem Kommentar klar!

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1/2 Mutter 1/4 je Kind

wenn man einfach mal davon ausgeht, dass ein "Familienhaus" während der Ehe angeschafft/gebaut und abgezahlt wurde, so besteht der Nachlass des verstorbenen Vaters nur aus der Hälfte dieses Hause, somit

teilt sich das Familienhaus unter 2 Kindern und Mutter wie folgt auf:

3/4 Mutter, 1/8 je Kind

Da der Mutter die andere Hälfte ohnehin gehören würde.

Wenn der Gebäudewert den bewussten 200.000 entspräche, hättest Du Anspruch auf 1/8 davon, was 25.000 wäre. Wenn ich allerdings Mutter wäre, würde ich bei einem solchen Ansinnen dafür sorgen, dass Dir bei ihrem Versterben nur der Pflichtteil bleibt.

Guter Ansatz. Klasse!

Ich bin - wie die anderen wohl auch - davon ausgegangen, dass das Haus im Alleineigentum des Vaters stand.

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