Mediator - Kosten? Es geht um Erbstreitigkeiten!

2 Antworten

Man kann immer einen Mediator kostenpflichtig einschalten, wenn man die Beteiligten an einen Tisch bekommt.

Nur kann der nichts entscheiden :-(

Allen Miterben fallen sämtliche Wertgegegenstände anteilig und gleichberechtigt zu. Kann man sie nicht teilen, muss man sich einigen, wer welchen bekommt, wobei die anderen einen Wertausgleich erhalten, oder er muss eben fremdverkauft werden und der Erlös wird geteilt.

Diese Rechtslage wird jedem erläutert und allenfalls versucht, einen derartigen Kompromiss anzuregen: Wenn 3 Miterben 3 Gegentände wollen, müssen eben 2 einmal verzichten und einmal einen bekommen.

Bekommt man das nicht hin, auch nicht mit einem Mediator.

Und: Dessen Anregungen sind, anders als bei einem Schlichtungsspruch, unverbindlich. Ist nur einer dagegen oder fühlt sich benachteiligt, betreibt er eben Teilungsversteigerung des Nachlasses.

G imager761