Erbrecht - Mutter neu verheiratet

4 Antworten

Was die beiden gemacht haben, nennt man "Berliner Testament."

Wenn über den Bereich "Nacherben" nichts genannt ist, kann es sehr problematisch werden.

Man müßte nun wissen, was zum Thema Vererbung nach dem Tod des zweitversterbenden gesagt ist.

Es kann sein, dass Ihr gezwungen sein werdet den Pflichtteil einzufordern, für den Fall, dass EureMutter als erstes stirbt.

Ich könnt einfach abwarten, was passiert udn dann nach Testamentseröffnung überlegen, oder Ihr könnt Eure Mutter fragen, was für den Fall, dass sie als erstes stirbt, bestimmt wurde.

Möglich wäre:

  1. Der Mann ist nicht berechtigter Vorerbe, danach geht alles an Euch.

  2. Es ist nichts bestimmt, dann würde alles an seinen Sohn gehen, weil ihr von ihm nichts erbt (also müßtet ihr beim Tod der Mutter den Pflichtteil einfordern.

    • X. usw. Mischformen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Wenn über den Bereich "Nacherben" nichts genannt ist, kann es sehr problematisch werden.

Von einer Nacherbregelung ist hier überhaupt nicht die Rede. Vielmehr haben sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben eingesetzt, offenbar, um dem Längstlebenden ein Fortbestand der Ehewohnung ohne drohenden Zwangsverkauf zu ermöglichen :-O

könnt Eure Mutter fragen, was für den Fall, dass sie als erstes stirbt, bestimmt wurde.

Darüber muss man sich seinen Kindern gegenüber überhaupt nicht erklären :-)

dass Ihr gezwungen sein werdet den Pflichtteil einzufordern

Welcher Zwang bestünde hier? Es soll Kinder geben, die den erklärten letzten Willen ihrer Mutter bzw. ihres Vaters respektieren :-)

G imager761

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@imager761

Allein, dass es zum Glücksspiel wird, ob am Ende die drei Kinder der Ehefrau oder das Kind des Ehemanns erbt (bzw. ob die eine oder die andere Seite wenigstens steuerlich deutlich begünstigt ist), begründet für mich von der einen wie von der anderen Seite eine Art "Zwang", den Pflichtteil einzufordern.

Wenn dieses Glückspiel wirklich der letzte Wille ist, sehe ich nicht nur mit Blick auf die nächste Generation (sondern vor allem, weil es der übliche und gesetzlich vorgesehene Weg ist) nichts, was dagegen spricht, dass sich die Enterbten gezwungen sehen sollten, den Pflichtteil einzufordern.

Das Erbrecht hat - so bald ein Testament existiert - keine objektive Gerechtigkeitskomponente. Außer dem Pflichtteil und weil man den nicht von Amts wegen bekommt, muss man ihn in solchen Fällen einfordern.

Wenn man auf die Konsequenzen durch den für den Erben oft überraschend und womöglich zur Unzeit eingeforderten Pflichtteil hinweisen will, kann man mit der Mutter reden. Da das zu Gegenmaßnahmen und Ärger zu Lebzeiten führen kann, kann man das aber aus Erfahrung auch lassen.

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Als Erben eingesetzt ist kein Problem. wenn sie sich als Alleinerben eingesetzt haben, muss das und die Konsequenzen daraus gewünscht sein.

Hast du deine Mutter gefragt, was gewünscht ist?

Wenn das Berliner Testament ohne Nacherben erstellt wurde, geht ihr leer aus, falls deine Mutter zuerst ablebt.

Dein vorletzter Satz dürfte ein Hinweis darauf sein, dass euch oder dir (als Erbteil nach dem Vater) schon ein Teil des Hauses gehört. In dem Fall wird es richtig kompliziert, falls das nicht vernünftig geregelt ist. Ihr würdet den Mann deiner Mutter dann - wenn du alles richtig geschrieben hast - auszahlen müssen (wenn man sich einigt), hättet aber auch einen Pflichtteilsanspruch, falls die Kinder nicht bedacht wurden.

Wenn das und der damit einhergehende Aufwand nicht gewünscht ist, sollte es im Testament stehen, nur haben ältere Herrschaften oft komische Vorstellungen.

Ein Berliner Testament ist dann interessant, wenn es nichts oder so gut wie nichts oder fast nur die gemeinsame Bleibe zu vererben gibt. In eurem wie fast jedem anderen Fall ist es schwachsinnig und vielleicht kann man mit den beiden reden.

Was passiert wenn meine Mutter als erstes geht? Der mann bekommt dann alles.

Richtig: Im Regelfall der Zugewinngemeinschaft neu verheiratet, ist ihr Ehemann zum Alleinerben berufen. Demnach gehört im alles; euch steht jedem ein Pflchtteilsrecht am Reinnachlass (Vermögen abzgl. Verbindlichkeiten und Beerdigungskosten) eurer Mutter - berechnet zum Sterbetag - i. H. v. je 1/6 (16,66%) in Geld zu.

Hat sein Sohn dann später auch noch ein Anrecht an diesem Haus?

Ja: Er erbt es von seinem Vater.

Ich möchte nicht jemanden auszahlen, der mit meinem Elternhaus eigentlich nichts zutun hat.

Vielmehr haben du und deine Brüder mit dem Haus nichts mehr zu tun: Was wollte man da auszahlen?

G imagter761

Guten Morgen, danke für die Antworten. Nein, wir (ich und mein einer Bruder) haben nichts in der Hand. Sein Sohn hat das eine Haus von Muttis Mann bekommen und mein anderer Bruder hat bereits sein Erbteil (Haus mit Land) Jetzt haben wir aber eine Grundlage, wenn wir am Wochenende alle zusammen sitzen. Vielen Dank! Bin sehr gespannt was bei raus kommt.

Da zwei schon abgefunden wurden, sollte das in dem Testament , oder einem noch abzuschließenden Erbvertrag genannt werden, weil die sonst automatisch nochmal erben. Nach mehr als 10 Jahren nach der Schenkung in voller Höhe.

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Tatsächlich muss niemand seine Kinder lebzeitig gleich behandeln oder von Todes wegen als Erben bestimmen :-O

So wenig wie du dir in deine Vermögensverfügung und Nachfolgeregelung reinreden lassen möchtest, muss sich deine Mutter dir auch nicht erklären oder zu deinen Gunsten irgendetwas verfügen oder auszahlen :-O

Sofern du kinderlos versterben solltest, kann deine Mutter ja auch keine lebzeitige Erbauszahlung von dir beanspruchen oder du hättest hier eine entsprechende Antwort parat: Warum gestehst du deiner Mutter nicht ebengleiches Recht zu?

G imager761

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