Berliner Testament - Verhältnis Großeltern/Enkel nach Tod des Vaters

2 Antworten

Nur zur Sicherheit: "das Kind der Witwe erbt natürlich nichts" bezieht sich auf ein gemeinsames Kind. Oder hat die Witwe das Kind aus einer anderen Beziehung?

Die Mutter des 1. Erblassers hat anscheinend auch auf den Pflichtteil verzichtet. Rein redaktionell, sie hätte einen Anspruch gegen die Witwe gehabt. Gesetzliches Erbe 1/4, Pflichtteil 1/8 möglich.

nun zur Frage:

a) Es erben die gesetzlichen Erben des Sohnes, die an seine Stelle treten. Das wäre(n) sein(e) Kind(er).

b) wäre zu fragen, hat er Geschwister/Geschwister gehabt? So würdedie Geschwister (falls verstorben, deren Kinder und sein(e) Kind(er), nach Stämmen erben. also pro Kin des Erblassers ein gleicher Teil.

Seine Witwe geht im geschilderten Fall leer aus.

Jalta080211 
Fragesteller
 18.05.2014, 13:25

Hallo,

vielen Dank für die unerwartet schnelle und hilfreiche Antwort!

Bezüglich Ihrer Fragen und Anmerkungen zur Klarstellung:

  • das Kind war ein gemeinsames Kind

  • die Mutter des 1. Erblassers hatte auf den Pflichtanteil verzichtet

Also kann man vereinfacht festhalten, dass es sich hier um zwei unterschiedliche und von einander unabhängige Fälle angeht, was das Berliner Testament angeht?

Viele Grüße

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wfwbinder  18.05.2014, 13:54
@Jalta080211

Ja, die beiden Sachen haben nichts miteinander zu tun.

Das Kind beerbt die Oma

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die Witwe wurde Kraft Berliner Testament Alleinerbin, das Kind der Witwe erbt natürlich nichts

Und darf als gemeinsamer oder Abkömmling des Erblassers dennoch 3 Jahre lang einen Pflichteil- und Pflichtteilsergänzungsanspruch aus Nachlass des Vaters gegen ihre Mutter bzw. Witwe stellen :-)

Bekäme die Mutter auch etwas vom Erbe oder nur das Kind?

Nein, Schwigerkinder sind von der gesetzl. Erbfolge ausgeschlossen. Das hier genannte Kind übernähme als Abkömmling des vorverstorbenen Sohnes dessen Erbteil am Nachlass der Großmutter.

G imager761