Braucht man immer einen Enderben?

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Was Du meinst ist nicht der "Enderbe", sondern der Erbe überhaupt. Das BGB definiert "Vermächtnis" nämlich dahingehend, dass etwas aus dem Erbe zugewandt wird:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1939.html

Es muß also zwangsläufig einen Erben geben. Allerdings könnten das auch die diversen Freunde als Erbengemeinschaft sein. Für die richtige Aufteilung kann man als Erblasser durch eine Teilungsanordnung sorgen. Man könnte auch einen der Freunde zum Erben machen und dieses Erbe mit Vermächtnissen belasten.

Existieren auch keine entfernten Verwandten, kann niemand auf sein Pflichtteil bestehen und jeder kann selbst bestimmen, wer der Begünstigte des vererbten sein wird.

Dabei gibt es keinerlei Vorschriften.

Es gibt immer einen Rechtsnachfolger des Nachlasses, der kann nicht herrenlos werden und würde letzlich dem Landesfinanzminister zufallen.

Als Testierender kann man lediglich Ersatzerben angeben bzw. ausschliessen und den Staat als Erben ausschliessen, in dem man für den Fall eine Einrichtung oder Stiftung als Begünstigten benennt.

Inwiefern Erben der gesetzlichen Erbfolge ein derartiges Vermächtnis überhaupt erfüllen müssen, käme auf den Nachlasswert an. Der Fiskus macht es jedenfalls nicht.

G imager761