Onkel tot,keine Frau und Kind. Eltern und Bruder tot.3te Person Alleinerbe.

Support

Liebe/r Pringi,

anhand der Reaktionen der anderen Mitglieder dürfte deinerseits erkennbar sein, dass die Fragestellung nicht optimal war. Bitte gib dir in Zukunft mehr Mühe und schreibe einen ausführlichen und präzisen Sachverhalt anhand dessen man dir auch zielgerichtet helfen kann. Es ist auch eine Frage des gegenseitigen Respekts sich bei der Fragestellung besonders Mühe zu geben. Immerhin erhältst du kostenlos und freiwillig Hilfe!

Herzliche Grüsse

Jürgen vom finanzfrage.net-Support

4 Antworten

Für Neffen gibt es keinen Pflichtteil.

Entweder sie kommen als gesetzliche Erben ins Spiel, wenn es keine anderen Erben gibt, oder sie gehen leer aus, wenn der Verblichene ein Testament gemacht hat.

Pflichtteile gibt es gem. § 2303 BGB nur für Kinder, Eltern und Ehegatten.

§ 2303 Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils

(1) Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

(2) Das gleiche Recht steht den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Die Vorschrift des § 1371 bleibt unberührt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Massenmord? Bombenanschlag? Lebensmittelvergiftung beim Betriebsausflug? Sind die alle gemeinsam gestorben?

Allerdings: Ich suche den Neffen ohnehin vergeblich unter den Pflichtteilsberechtigten. Schau selber mal nach:

http://dejure.org/gesetze/BGB/2303.html

Oder ist der Onkel etwa der Vater seines Neffen?

Pflichtteilsanspruch als Neffe

Neffen haben überhaupt keine Pflichtteilsansprüche. Dies steht n. § 2303 BGB nur Kindern, Eltern und Ehegatten des Erblassers zu: http://dejure.org/gesetze/BGB/2303.html

Demnach gehst du leer aus, der "3. Person" ist tatsächlich die verfügte Erbschaft allein und insgesamt zugefallen :-)

G imager761

Primus  03.10.2014, 12:24

Na wenn Du den Link, der von Privatier59 schon vor 10 Tagen zu dieser Frage eingestellt wurde wiederholst, kann er ja nur gut sein.

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Ich hoffe, dass ich auf Deine sehr ausführlich gestellte Frage nicht zu kurz antworte:

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/neffen-und-nichten.html

EnnoBecker  23.09.2014, 15:19

Welche Frage?

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wfwbinder  23.09.2014, 15:37
@Primus

Eine Frage kann man leicht beantworten, aber keine Frage beantworten, das ist eine Kunst.

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