Wenn Wertsachen, wie Schmuck, neben Bargeld und Immobilien vererbt werden - werden die geschätzt?

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Es kann immer nur der Wert zur Zeit des Erbfalles gelten, also der Zeitwert. Den muß man dann in der Erbschaftsteuererklärung angeben. Wenn man nicht selber schätzen kann, muß man sachkundige Hilfe in Anspruch nehmen. Vgl. im einzelnen:

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/steuern/schmuck.html

Allerdings dürfte es ohnehin ein eher theoretisches Problem sein, denn Dinge die dem Auge des Finanzamts verborgen bleiben werden in der Praxis wohl kaum je in einer Erbschaftsteuererklärung auftauchen

Soweit es sich nicht um Kronjuwelen handelt, werden die Werte nicht so entscheidend sein. Das Finanzamt wird den Eintragungen in der Erbschaftsteuererklärung erstmal glauben, wenn es nicht auffällt.

Bei Immobilien sind Abweichungen von der Summe her doch viel interessanter. bei einem Haus von 200.000,- Euro sind 10 % Abweichung 20.000,- Euro.

Bei Schmuck von eventuell 10.000,- oder 20.000,- sind 10 % eine viel geringere Summe.

Ausserdem ist es natürlich auch eine frage der Beschreibung im Testament.

Wenn die Erblasserin im Testament einträgt : das Collier mit den 10 Einkarätern soll meine Nichte haben könnte die BEgehrtlich kein des Finanzamtes mehr geweckt werden, als mit der Formulierung, meine Halskette, die meine Nichte immer so schön fand, soll sie auch haben (falls es nciht einige Halsketten gibt).

Wie immer, wenn es um größere Werte geht, sollte bei abfassen des Testaments Hilfe beim Notar gesucht werden.

Es sind plausible Schätzwerte anzugeben. Du kannst im Zweifelsfall auch einen Juwelier aufsuchen und um eine grobe Schätzung des Ankaufwerts bitten, die dann schriftlich festgehalten wird. Im allgemeinen werden jedoch solche Gegenstände für das Finanzamt nur dann interessant, wenn es sich um wirklich größere Beträge (fünf- oder sechsstellig) handelt. Gibt es Streitigkeiten zwischen verschiedenen Erben über den Wert von Vermögenspositionen, so wäre eine Schätzung ratsam. Dabei ist jedoch auch zu beachten, daß erstens professionelle Schätzungen etwas kosten (hier sollte der Vorteil nicht geringer sein als die Kosten für dessen Bestimmung) und natürlich auch nur Schätzungen sind, deren Objektivität von Zweiflern ggf. wieder in Frage gestellt werden kann.

Ich hatte den Fall hier mit der Nachbarin, die ein Haus erbte, das von der Bank recht hoch geschätzt wurde, als es um die Auszahlung eines Miterben ging, plötzlich aber ein Drittel niedriger, als es um die Beleihung ging. Schlecht, wenn man nicht selbst die Plausibilität solcher Schätzungen beurteilen kann.

Es gilt immer der Verkehswert im Zeitpunkt des Erbfalls.