Miterbe schließt Versicherungsvertrag im Namen der Erbengemeinschaft
Hallo!
Welche rechtlichen Konsequenzen kann es für einen Miterben haben, wenn dieser unter Umgehung der übrigen Miterben eine Gebäudeversicherung im Namen der Erbengemeinschaft abschließt? Macht er sich dadurch straßbar, wenn er Handlungsvollmacht vortäsucht?
Andreas
2 Antworten
Die Antwort von Amicus ist grundsätzlich richtig. DH dafür.
Trotzdem kann es vielschichtiger sein.
Warum hat er das gemacht?
Es gab keine Versicherung und die Erben konnten sich nicht einigen? dann war es zum Teil Selbsthilfe, nämlich aus Angst das (Teil-)Vermögen zu verlieren udn gegenüber den Anderen Geschäftsführung ohne Auftrag.
Wenn er es gemacht hätte, um eine Provision vom Versicherungsvertreter zu kassieren, könnte es wiederum strafbar sein.
Hat er, wider besseren Wissens, eine zu teure Versicherung abgeschlossen, könnte er Schadenersatzpflichtig sein.
Das Gebäude ist ausreichend hoch versichert. Bei der Frau, die diese Versicherung abgeschlossen hat, handelt es sich offenbar um Gefallsucht und um sich beim Versicherungsmakler beliebt zu machen. Es ist unverständlich, warum so etwas an den Miterben vorbei geschieht.
An Gefallsucht glaube ich weniger (aber wer weiß, wer weiß), vielmehr daran, dass die Dame an der Provision, die der Versicherungsmakler verdient, partizipiert.
Aber offenbar hat die Kontrolle des einen Miterben durch die anderen Miterben nicht richtig funktioniert. Insofern müssen Sie sich fragen lassen, was auch Sie und die weiteren Miterben falsch gemacht bzw. unterlassen haben.