Zahlung mit Debit-Card OK, nach 1/2 Jahr Schreiben von Inkasso?

Rolf42  19.10.2023, 07:22

Kannst du dich noch erinnern, ob du bei der Zahlung die PIN eingegeben oder einen Beleg unterschrieben hast?

MuellerDanert 
Fragesteller
 19.10.2023, 11:15

Höchstwahrscheinlich war es die PIN.

5 Antworten

Möglicherweise vertritt das Inkasso einen Zahlungsdienstleister, z. B. Telecash. Und der Zahlungsdienstleister hat zwar den Händler bezahlt, konnte aber nicht auf Dein Konto zugreifen. Also das erstmal herausbekommen.

Die zweite Frage wäre dann, weshalb Telecash nicht auf Dein Konto zugreifen konnte, also ob es Deine Schuld war oder deren. Im zweiten Fall schuldest Du nur den Betrag für die Ware.

MuellerDanert 
Fragesteller
 18.10.2023, 21:52

So kann es durchaus sein. Wir haben die Bank angeschrieben, um zu klären, warum sie die Forderung nicht beglichen haben. Heute mündlich hat die Bearbeiterin aber gar keinen Vorgang zur fraglichen Zahlung gefunden. Ähnliche Zahlungen mit der Debitkarte im gleichen Zeitraum waren problemlos. Das Konto ist ausreichend gefüllt.

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Andri123  18.10.2023, 22:03
@MuellerDanert

Ich würde mich an das Inkasso und danach an telecash wenden.

Und m.W. kann man bei Internetbestellungen halt nicht per Karte bezahlen (ausser mit Kreditkarte, aber dort gab es ja keine Buchung.) Dann kommen halt Zahlungsdienstleister ins Spiel, Klarna und Co.

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MuellerDanert 
Fragesteller
 19.10.2023, 11:21
@Andri123

Danke! Es war keine Internetbestellung, sondern ein Reifenwechsel in der Werkstatt. Vor Ort mit der Debitkarte bezahlt.

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MuellerDanert 
Fragesteller
 20.10.2023, 20:57

Das ist inzwischen klarer geworden. Die apoBank hat heute eingeräumt, dass sie die Lastschrift zurück gebucht hat. Das muss ein Fehler gewesen sein. Geld war vorhanden. Andere Zahlungen im fraglichen Zeitraum, mit teilweise viel höheren Beträgen, sind ja auch unproblematisch gelaufen. Weitere Aufklärung ist zumindest versprochen. Die Rückbuchung war uns jedenfalls vollkommen unbekannt, bis dann Post vom Inkasso kam.

Die Frage, die wir uns jetzt stellen ist, das Inkassounternehmen zunächst voll bezahlt werden muss. Und dann darauf hoffen, dass die apoBank die Inkassogebühren erstattet.

Man kann es als unfair ansehen, dass der Zahlungsdienstleister ein Inkassounternehmen einschaltet, ohne dass man als Kunde auch nur eine Information, geschweige denn eine Mahnung, bekommt, dass man trotz positivem Zahlungsbeleg immer noch eine offenen Rechnung hat.

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Andri123  20.10.2023, 22:35
@MuellerDanert

Unfair finde ich das nicht, obwohl ich es als Betroffener natürlich auch so empfinden würde.

Normalerweise wird man ja von seiner Bank über zurückgegebene Lastschriften informiert. Ich würde das Inkasso bezahlen und die Erstattung von der Bank verlangen.

Mir wurde mal von einer Sparkasse grundlos ein Klientenkonto gesperrt. Die dadurch entstandenen Gebühren und Mahnkosten der Abbuchunden wurden anstandslos erstattet (auf meinen Brief mit Nachweisen hin). Allerdings wurde ich eben früh darauf aufmerksam, sodass keine Inkassogebühren entstanden. Aber wenn Du wirklich keine Mitteilung im Postfach übersehen hast, hat die Bank m.E. auch dies zu übernehmen.

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Andri123  20.10.2023, 22:39
@Andri123

P.S. In dem Fall der grundlosen Sperre hatte ich von der Bank auch nicht die sonst üblichen Mitteilungen erhalten. Mir fielen dann erst die Mahnungen der Gläubiger auf.

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MuellerDanert 
Fragesteller
 22.10.2023, 13:31
@Andri123

Ich find ja nicht unfair, dass wir den Einkauf überhaupt bezahlen sollen. Diese Zahlung ist ja selbstverständlich. Nur sofortiges Inkasso ohne jede Zahlungsaufforderung oder gar Mahnung - das ist sicher nicht in Ordnung.

Danke für das Referenzbeispiel. Ich hoffe die apoBank verhält sich ebenso kooperativ. Wir sind da noch am Klären.

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MuellerDanert 
Fragesteller
 20.10.2023, 21:00

Das ist inzwischen klarer geworden. Die apoBank hat heute eingeräumt, dass sie die Lastschrift zurück gebucht hat. Das muss ein Fehler gewesen sein. Geld war vorhanden. Andere Zahlungen im fraglichen Zeitraum, mit teilweise viel höheren Beträgen, sind ja auch unproblematisch gelaufen. Weitere Aufklärung ist zumindest versprochen. Die Rückbuchung war uns jedenfalls vollkommen unbekannt, bis dann Post vom Inkasso kam.

Die Frage, die wir uns jetzt stellen ist, ob das Inkassounternehmen zunächst voll bezahlt werden muss - und dann darauf hoffen, dass die apoBank die Inkassogebühren erstattet.

Man kann es als unfair ansehen, dass der Zahlungsdienstleister ein Inkassounternehmen einschaltet, ohne dass man als Kunde auch nur eine Information, geschweige denn eine Mahnung, bekommt, dass man trotz positivem Zahlungsbeleg immer noch eine offenen Rechnung hat.

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Mit Hilfe Deines Kontoauszugs und der Bestätigung des Händlers due Forderung bestreiten.

Andri123  18.10.2023, 21:34

"In den Auszügen fehlt tatsächlich der fragliche Vorgang".

Alles sehr erstaunlich.

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MuellerDanert 
Fragesteller
 18.10.2023, 21:52

Danke, haben wir heute gemacht.

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Der Forderung widersprechen , Kopie der Belege beilegen und alles per Einschreiben Rückschein an den Absender schriftlich

Anrufen vermeiden

Oder gleich Anwalt der schreibt

MuellerDanert 
Fragesteller
 18.10.2023, 21:53

Danke, wir haben heute schriftlich widersprochen.

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Du musst zwei Dinge unterscheiden:

1. Die Kreditkarte leistet sofort, der Händler bekommt sein Geld.

2. Die Kreditkartenbank wird dann irgendwann mit dir abrechnen wollen, klappt das nicht, warum auch immer, hat zwar der Händler sein Geld, die Bank aber jedoch nicht!

MuellerDanert 
Fragesteller
 19.10.2023, 11:14

In diesem Fall ist es keine Kreditkarte, sondern die Debitkarte (von der apoBank). Der Händler hat in der Tag sein Geld vom Finanzdienstleister (wohl TeleCash) bekommen. TeleCash hat sich aber scheinbar gar nicht versucht, das Geld von der apoBank zu bekommen - die kennt den Vorgang nämlich gar nicht. Sondern an ein Inkassounternehmen weitergeleitet. Keine Zahlungserinnerung oder gar Mahnung. Inkasso kommt ein halbes Jahr später.

Wie kann das alles sein? Normalerweise klappen diese Prozesse problemlos. Das sind doch alles automatisierte Prozesse. Als Kunde hat man doch gar keine Beziehung zu dem Finanzdienstleister, der zwischen Händler und Bank steht.

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MuellerDanert 
Fragesteller
 20.10.2023, 21:05

Danke, vollkommen klar - mittlerweile ... Aber da hat man als Kunde ja überhaupt keinen Einblick ins Geschehen. Man schaut zwar sicher seine Kontoauszüge durch, ob es falsche Abbuchungen gab. Aber um festzustellen, dass eine Zahlung gar nicht vom Zielkonto abgebucht wurde, müsste man umfangreich mit Listen arbeiten und abgleichen. Macht das jemand?

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Alarm67  20.10.2023, 21:13
@MuellerDanert

Weshalb es ja auch "richtige/echte" Kreditkarten gibt! 😜😁😎

Und zumindes bei diesen gibt es mind. einmal im Monat ebenfalls einen Kontoauszug! 🤭🤭🤭

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MuellerDanert 
Fragesteller
 20.10.2023, 22:08
@Alarm67

Klar, unabhängig von der Art der Karte (hier Debitkarte) hat man natürlich einen Kontoauszug. Aber bin ich verpflichtet, immer gegenzuprüfen, ob alle beim Händler mit positivem Beleg und ohne irgendwelchen Auffälligkeiten bezahlten Vorgänge auch schlussendlich vom Konto abgebucht wurden? Macht das jemand? Eine fehlende Abbuchung fällt doch ganz schwer auf!

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Alarm67  22.10.2023, 17:21
@MuellerDanert

Unabhängig davon, dass man das sowieso machen sollte, bist Du dazu in den meisten Fällen auch gem. der von dir bestätigten AGB sehr wohl dazu verpflichtet!

Ich werde einmal im Monat von meiner Kreditkartenbank angeschrieben.

Mit dem Hinweis, dass es einen neuen Kontoabzug gibt, der abgerechnet wird.

Und das ich meiner vertraglichen Pflicht, diesen zu prüfen, nachkommen möchte!

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MuellerDanert 
Fragesteller
 22.10.2023, 22:24
@Alarm67

Das die Kontoauszüge geprüft werden ist natürlich selbstverständlich. Ich möchte aber vermuten, dass die meisten (so auch ich ...) nur schauen, dass keine unerwarteten oder von der Höhe her unberechtigten Kontobewegungen durchgeführt wurden. Prüft wirklich jemand auf FEHLENDE Abbuchungen, wenn man doch die Belege alle bestätigen "Zahlung erfolgt"? Dafür müsste müsste man sich all die Dutzenden, wenn nicht dreistellige Anzahl, Belege pro Monat aufheben und gegenprüfen. Ich möchte mal sagen: Den möchte ich sehen, der das macht - selbst wenn es so in den AGB steht. Ich werde sie mir aber auf jeden Fall mal zu Gemüte führen.

Welche AGB aber eigentlich? Die des Händlers? Die habe ich nie unterschrieben. Die des Finanzdienstleisters? Mit dem bin ich selbst gar keine Geschäftsbeziehung eingegangen, weiß gar nicht , wer es ist. AGB habe ich nie gesehen oder zugestimmt. Die der Bank? OK, die schaue ich mir an. Danke für den Hinweis!

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Siehe Antwort von Eifelia , schaue auf deinen Kontoauszug , da muss es stehen .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
MuellerDanert 
Fragesteller
 18.10.2023, 21:57

Das ist die Krux. Die Bank kennt den Vorgang gar nicht und es gibt auch keinen Kontoauszug dazu. Es gibt nur einen Beleg "Zahlung erfolgt" von der Bezahlung beim Händler mit der Debit-Card, welcher nun ein halbes Jahr alt ist.

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Eifelia  19.10.2023, 16:07
@MuellerDanert

Dann ist ja bereits geklärt, dass der Betrag tatsächlich noch von Euch zu zahlen ist und es geht nur noch um die Gebühren.

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MuellerDanert 
Fragesteller
 19.10.2023, 19:25
@Eifelia

So ist es. Uns das ist auch ganz selbstverständlich. Die Gebühren sind allerdings höher, als der Zahlbetrag.

Wir wundern uns vor allem, dass der in Frage stehende Bezahlvorgang mit der Debitkarte nicht wie in hunderten andern Fällen einfach durch die reguläre Abbuchung bei der apoBank abgeschlossen wurde. Zumal bei Reifen Helm nebenbei abfiel, dass das schon der zweite derartige Fall an diesem Tag war. Gutmütig gehen wir von einem technischen Fehler aus. Bei größerer Vorsicht können wir uns auch eine Masche vorstellen. Warum gab es keine Zahlungserinnerung oder Mahnung, sondern erst nach einem halben Jahr, wenn viele den Zahlungsbeleg vielleicht nicht mehr haben, gleich ein Inkassoverfahren?

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