Gibt es eine Möglichkeit seine Kreditkarte kurzfristig zu „verleihen“?

2 Antworten

Zahlungsmittelkarten sind personengebunden und in keinem Fall übertragbar. Selbst mit Vollmacht ist dies nicht rechtmäßig. Quelle: Lothar Wand, Rechtsanwalt des Bundesverbandes deutscher Banken e.V: "Zahlung mittels Debitkarte im kartengestützten Zahlungsverkehr", Köln

Natürlich darf ich auch nicht auf dem Gehweg parken und muss vom Außenspiegel 3,X Meter Abstand zur Fahrbahnmitte wahren. In der Praxis ist die Missachtung von beidem Gang und Gäbe.

@Spezi: Richtig, es funktioniert. Vollkommen falsch, es ist nicht zulässig. Ich finde es etwas fahrlässig, eine Meinung ohne Quellen zu verfassen.

Du kannst mit Sicherheit jemanden die Nutzung Deiner Kredtkarte erlauben. Da die meisten Nutzungen ja heute über die PIN erfolgen wird ja die Identität kaum geprüft. Der Nutzer sollte jedoch ein Vollmacht dabei haben, damit er nciht als Dieb gilt.

Aber ob die Nutzung in größerem Stil, also in den Fällen wo die Identität geprüft wird, bei Juwelieren zum Beispiel, per Vollmacht gilt, das wage ich zu bezweifeln.